kann, weil dem Gesuche alle Belege über die Armuth u. Erwerbsunfähigkeit mangeln u. eben so wenig die Unvermögenheit der Verwandten hinsichtlich der Unterhaltung des Josef Vorderbruner dar- gethan werden kann, bloße Familienzwistigkeiten aber die Gemeinde hiezu nicht verpflichten können. No. 4659. Indorsat der kk. Kreisbe- hörde mit dem Gesuche des Josef Grasl wegen Zu- weisung einer Betheilung aus dem Armen oder Mild. Vers. Fond. Den mehrmals gestellten Ansuchen des Josef Grasl um eine erledigte Pfründe wur- de darum keine Folge gege- ben, weil derselbe bey sei- nem Alter von 53 Jahren nicht ganz so erwerbsun- fähig ist, als derselbe dar- zuthun sucht, eben so seine Kinder schon in der Lage sind, für ihren Lebensunter- halt sorgen zu können, da- her demselben bey Erledigung einer Pfründe immer Be- dürftigere vorgezogen werden mußten. Um Be- theilung aus dem Armen Institute ist derselbe nie eingeschritten. Josef Grasl ist demnach mit Berücksichtigung der Krank- heit seines Weibes in das Competenten Protokoll für die bereits erledigten Pfrün- den aufzunehmen, u. der Letzteren eine Betheilung
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