zu verständigen. No. 4056 Relation des Polizeyamtes über den wegen Änderung der Roman v. Jäger'schen Miststätte abgehaltenen Augenschein. Zur einstweiligen Wissen- schaft u. wird binnen 14 Ta- gen der Vorlage des zugeführten Planes ent- gegengesehen. Hievon ist die wohllöbl. k.k. Kreisbehörde mit Bericht in Kenntniß zu setzen. No. 4077 Relation über die coonell. Besichtigung der Ignatz Haratzmüllner'schen Mist- stätte nächst der Frauen- stiege. Wird zur Wissenschaft ge- nommen, u. wird Hr. Ignaz Haratzmüller bedeutet, daß vor der Hand kein An- stand gegen das Belassen der Einplankung u. Da- chung der Miststätte, wie selbe von ihm jetzt herge- stellt wurde, bestehe, daß H. Ignaz Haratzmüller jedoch für die Benützung des städtischen Grundes zu seiner Miststätte jährl. einen Pachtzins von 10 xr C.M. zur städt. Kaßa zu entrich- ten habe, dessen das Kassa- u. Conscr. Amt so wie Bitt- steller rathschlägig zu ver- ständigen. An die k.k. Kreisbehörde ist von dem Verfügten Anzeige zu erstatten.
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