Beibringung eines von dem Polizeyamte, Herrn Donke, oder der Kranken- Vorstehung bestättigten Beleges die kontrahirte Zahlung jedesmal aus der Armeninstitutskassa erhalten. d. zwey Individuen anzu- geben, welche in Abwe- senheit oder Erkrankung der jetzigen Träger die- ses Geschäft zu überneh- men haben. Zur Vorladung, Ausmit- lung eines bestimmten Betrages u. der Abfas- sung und Vorlage des Pro- tokolls wird hiemit das Polizeyamt beauftragt. Gaffl M. Lechner Millner Amtman Schriftführer
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