der Ausführung würde man insbesonders auf manche Schwierigkeit stoßen, und vorauszusehen ist, daß bey dieser Einhebung die Einzahlungen noch sparsamer ausfallen, dagegen die Zahl der nichts zahlenden Kinder um ein Beträchtliches vermehrt werden würden. In Anbetracht der Schwierigkeiten u. der Kosten die eine fixe Monatsbesoldung der Oberlehrer mit der hiedurch herbeygeführten Einhebung des Schulgeldes durch die Gemeindevorstehung verursachen würden, u. weil die politische Schulverfassung u. die bestehenden Verordnungen auf die Art der Schulgeldeinhebung u. Sustentation der Oberlehrer wie selbe bisher bestanden haben, gerichtet sind, hingegen in Erwägung, daß den Oberlehrern aus den in ihren Gesuchen angeführten Gründen u. in Hinsicht der anhaltenden Theuerungsverhältniße denn doch eine Aufbesserung ihrer Einnahmen noth thue, erlaube ich mir zu stellen nachste-
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