Ratsprotokoll vom 7. August 1855

der Ausführung würde man insbesonders auf manche Schwierigkeit stoßen, und vorauszusehen ist, daß bey dieser Einhebung die Ein- zahlungen noch sparsa- mer ausfallen, dagegen die Zahl der nichts zahlen- den Kinder um ein Be- trächtliches vermehrt wer- den würden. In Anbetracht der Schwie- rigkeiten u. der Kosten die eine fixe Monatsbesol- dung der Oberlehrer mit der hiedurch herbeygeführ- ten Einhebung des Schul- geldes durch die Gemeinde- vorstehung verursachen würden, u. weil die poli- tische Schulverfassung u. die bestehenden Verord- nungen auf die Art der Schulgeldeinhebung u. Su- stentation der Oberlehrer wie selbe bisher bestanden haben, gerichtet sind, hin- gegen in Erwägung, daß den Oberlehrern aus den in ihren Gesuchen ange- führten Gründen u. in Hinsicht der anhaltenden Theuerungsverhältniße denn doch eine Aufbesse- rung ihrer Einnahmen noth thue, erlaube ich mir zu stellen nachste-

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