Ratsprotokoll vom 7. August 1855

ich doch, daß die Herrn Lehrer nicht sämmtliche darunter aufgeführte Ausgaben verstanden wissen wollen, sondern daß mehrere derselben auszuscheiden wären. Die zweite Bitte, betreffend die Zahlung des ganzen Schulgeldes für die armen u. mittellosen Kinder, so würde die Zahlung hiefür betragen. in Aichet für 79 Kinder im geringsten Betrage pr 6 xr fl 94.18 xr am Berge 36 6 xr fl 43.12 xr in Ennsdorf 22 6 xr fl 26.24 xr fl 163.54 xr Die angesprochene Entschädigung oder Aufbesserung beliefe sich demnach auf 1058 fl 30 xr CMz. Es ist in die Augen springend, daß diese Summe nicht vergütet werden kann, u. würden auch die Bezahlung u. Verköstung der Lehrer u. der Unterhalt der Mägde davon ausgeschieden, so würden nach Abzug dieser Posten für Schreibmaterial zum Amtsgebrauche, Schulsäuberungskosten, Späne zur Beheitzung der Lehrzimmer, Kerzen etc. Prämienbücher, Bilder, Fleißscheine, Kreide u. Löschschwämme etc, dann die verrechnete nicht vergütete Auslage des Holzspaltens sich in der Aicheterschule 108 fl 36 xr Bergschule 67 fl Ennsdorferschule 61 fl 36 xr zus. auf 237 fl 12 xr belaufen, u. wird der Betrag für arme u. mittellose Schulkinder dazugeschlagen mit 163 fl 54 xr stellt sich die Summe von 401 fl 6 xr

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