Ratsprotokoll vom 7. August 1855

u. von 6 auf 8 xr CMz gebethen wird, nicht einer strengen Prüfung u. gründlichen Würdigung unterzogen werden soll. Die Letztere Eingabe konnte in gegenwärtigen Verhältnißen u. weil während des Schuljahres ohnedem keine Veränderung an Schulgelde vorgenommen werden konnte, noch nicht berücksichtiget werden. Ich will zuerst diese ältere Eingabe ins Auge fassen: Nach der angetragenen Erhöhung würde nach dem jetzigen Schülerstande die Mehrehrnahme in der Schule in Aichet 86 fl 34 xr der Bergschule 34 fl 24 xr Schule in Ensdorf 36 fl 24 xr zusammen 157 fl 22 xr CMz betragen, welche die Schubbesuchenden resp. deren Ältern zu bezahlen hätten, u. welche bloß allein dem Oberlehrer zu Gute kämen. Anbelangend das erste Ansuchen in der Eingabe de prs. 13 July d.J. Z. 3466 und Ersatz der Schulbedürfniße, worunter sonderbarer Weise auch der Unterhalt der Dienstmägde gezählt wird, so stellen sich dieselben in der Schule in Aichet auf 574 fl am Berg 163 fl Ennsdorf 157 fl 36 xr zusammen auf 894 fl 36 xr Obwohl die verschiedensten Auslagen aufgezählt unter der Rubrik Schulbedürfnißauslagen aufgezählt sind, so glaube

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