u. dem Anhange in Kenntniß zu setzen, die schuldige Mortuarsgebühr binnen 14 Tagen zur Stadtkaßa zu berichtigen. No. 3427 & 3495. Schreiben der Gemeinde Vorstehung Kremsmünster, dann Note des kk. Bezirksamtes Steyr in Betreff der exekutiven Einbringung eines Steuerrückstandes zu 65 fl 8 1/4 xr CMz von Seb. Lughofer. Ist an das kk. Bezirksamt Steyr die Note zu erlassen, daß, nachdem Seb. Lughofer nicht hier, sondern in Kremsmünster domizilirt, die aufgetragene Mobilarexekution pto eines Steuern u. Gebührenrückstandes nicht vorgenommen werden könne. IV. Section No. 3673. Relation des Polizeyamtes über die von Johann Danninger vorgenommene Maurerarbeit Wird dießfalls auf den 9. Aug d.J. um 4 1/2 Uhr Nachm. ein Augenschein abgehalten. No. 3503. Gesuch des Josef Geistberger und Ausmittlung eines Entschädigungsbetrages für den abgetretenen Theil an seinem Hause No. 327 in Ennsdorf zur Strassenerweiterung. Nachdem Hr Geistberger laut dem beim kk. Bezirksamte mit ihm am 26. März d.J. aufgenommenen Protokolle ausdrücklich erklärte, daß
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2