ten Stellen von 3 städtischen Polizeywachmännern u. zwar bis zum Erscheinen des defi- nitiven Gemeindegesetzes provisorisch wieder besetzt werden, womit der Genuß einer täglichen Löhnung von 24 xr C.M. der ganzen Montur nach dem k.k. Mi- litär Monturs Normale u. freyer Wohnung ver- bunden ist, u. wozu nach allerhöchster Vorschrift vor allem ausgediente k.k. Sol- daten berufen sind. Die Bewerber und diese Stellen haben ihre eigenhän- dig zu schreibenden u. gehö- rig zu belegenden Gesuche bis längstens 31. August d.J. im städtischen Gemeindeamte einzureichen, u. ihre unbe- scholtene Moralität tadel- los zurückgelegte Militär- dienstzeit, ledigen Stand, ein Alter nicht über 35 Jahre, dauerhafte Gesundheit und eine solche Kenntniß des Le- sens und Schreibens, daß der Mann dienstliche Relatio- nen u. Anzeigen selbst zu machen im Stande ist, nach- zuweisen; u. wird noch be- merkt, daß der ledige Stand eine fortwährende Bedingung dieser Dienst- posten bleibt. Mit diesem Antrage sind
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