Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

ten Stellen von 3 städtischen Polizeywachmännern u. zwar bis zum Erscheinen des definitiven Gemeindegesetzes provisorisch wieder besetzt werden, womit der Genuß einer täglichen Löhnung von 24 xr C.M. der ganzen Montur nach dem k.k. Militär Monturs Normale u. freyer Wohnung verbunden ist, u. wozu nach allerhöchster Vorschrift vor allem ausgediente k.k. Soldaten berufen sind. Die Bewerber und diese Stellen haben ihre eigenhändig zu schreibenden u. gehörig zu belegenden Gesuche bis längstens 31. August d.J. im städtischen Gemeindeamte einzureichen, u. ihre unbescholtene Moralität tadellos zurückgelegte Militärdienstzeit, ledigen Stand, ein Alter nicht über 35 Jahre, dauerhafte Gesundheit und eine solche Kenntniß des Lesens und Schreibens, daß der Mann dienstliche Relationen u. Anzeigen selbst zu machen im Stande ist, nachzuweisen; u. wird noch bemerkt, daß der ledige Stand eine fortwährende Bedingung dieser Dienstposten bleibt. Mit diesem Antrage sind

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