Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

gen Waschen bey dem öffentl. Brunnen in der Berggasse. Nach erstattetem Vortrage. Ist Anna Holzmann wegen Übertretung des § 13 der städtischen Strassenreiniggs. Ordnung vom 29. May 1847 als im 1. Übertretungsfalle mit einer Geldstrafe von 1 fl zum Armenfonde oder im Falle der Zahlgs.- unfähigkeit zu 6 stündigen Arreste zu verurtheilen, u. das Erkentniß auszufertigen. No. 3602 Sign. der k.k. Kreisbehörde wegen Veranlaßung zur Vermeidung der Differenzen zwischen den hiesigen Thurm u. postämtl. Uhren. Von diesem Erlaße sind der Stadtpfarrthurmwächter, Hausmeister Gradl, u. der Meßner zu St. Michael durch Vorhalt zur genauen Befolgung in Kenntniß zu setzen. Nro. 3640 Einladung der Direktion der k.k. Kreishaupt u. Unterrealschule zu den am 30. 30. 31. July u. 1. Augst. abzuhalten Prüfungen. Zur Wissenschaft. Nro. 3656 Dasselbe des Oberlehrer Irk an der Aicheterschule. do. do. No. 3196 Intim. Dekr. der k.k. Kreisbehörde vom 27. July d.J. Z. 4289 mit der Verständigung, daß die h. k.k. Statth. laut Erlaßes vom 20. Juny d.J. 8910 dem Rekurse des Adolf Lavran Ritter v. Hienzberg bezüglich der Mauthbefreyung gleich den

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