Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

markts u. und Tanzmusikwa- chen, welche aber ämtlich zu taxiren wären, abzustellen. Da die Löhnung des Korporals u. Gefangenaufseher ohnehin erst im Jahre 1850 aus diesem Grunde auf den erhöhten Betrag von täglich 33 3/4 xr oder jähr- lich 205 fl C.M. gestellt worden ist; so wäre dieselbe auch fer- ners auf diesen Betrage zu belassen, und dagegen die des Wachtmeisters, welcher nur täglich 30 xr oder jährlich 183 fl C.M. beträgt, auf den obigen Be- trag pr. 205 fl C.M. zu erhöhen; die Löhnung der Wachmänner aber mit täglich 24 xr C.M. oder jähr- lich 146 fl C.M. zu bestimmen; u. außer- dem soll dem Wachpersona- le wie bisher die ganze Mon- tur nach dem k.k. Militär Monturs-Normale u. die freye Wohnung gebühren; die erhöhte Löhnung des be- reits dienenden Personals hätte mit 1. September d.J. zu beginnen, u. soll dieselbe ebenfalls bis zum definitiven Gemeindegesetze nun als pro- visorisch zu gelten haben. Diese sonach erhöhten Löhnun- gen der 6 Polizeymänner wür- den jährlich nur um 52 fl mehr betragen, als jene der 8 Wach- männer vor 1850 betragen ha- ben, u. die Erhöhung der Wacht- meisterslöhnung 22 fl C.M. Es wären daher die Stellen der 3 abgängigen Wachmänner sogleich

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