Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

markts u. und Tanzmusikwachen, welche aber ämtlich zu taxiren wären, abzustellen. Da die Löhnung des Korporals u. Gefangenaufseher ohnehin erst im Jahre 1850 aus diesem Grunde auf den erhöhten Betrag von täglich 33 3/4 xr oder jährlich 205 fl C.M. gestellt worden ist; so wäre dieselbe auch ferners auf diesen Betrage zu belassen, und dagegen die des Wachtmeisters, welcher nur täglich 30 xr oder jährlich 183 fl C.M. beträgt, auf den obigen Betrag pr. 205 fl C.M. zu erhöhen; die Löhnung der Wachmänner aber mit täglich 24 xr C.M. oder jährlich 146 fl C.M. zu bestimmen; u. außerdem soll dem Wachpersonale wie bisher die ganze Montur nach dem k.k. Militär Monturs-Normale u. die freye Wohnung gebühren; die erhöhte Löhnung des bereits dienenden Personals hätte mit 1. September d.J. zu beginnen, u. soll dieselbe ebenfalls bis zum definitiven Gemeindegesetze nun als provisorisch zu gelten haben. Diese sonach erhöhten Löhnungen der 6 Polizeymänner würden jährlich nur um 52 fl mehr betragen, als jene der 8 Wachmänner vor 1850 betragen haben, u. die Erhöhung der Wachtmeisterslöhnung 22 fl C.M. Es wären daher die Stellen der 3 abgängigen Wachmänner sogleich

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