dividuen sämmtlich noch in ihrem Dienste zu belassen, aber die 2 minder entsprechenden Wachmänner ernstlich zu warnen, daß sie bey dem ersten künftig noch vorkommenden Falle einer Dienstes Kompromitirung oder Vernachlässigung die Entlassung zu gewärtigen haben. Die Stellen der 3 sonach abgängigen Wachmänner sind sogleich nach der allerhöchsten Vorschrift mit ausgedienten k.k. Soldaten u. zwar bis zum Erscheinen der definitiven GemeindeOrdnung provisorisch zu besetzen; es wäre hiebey der ledige Stand als fortwährende Bedingung des Dienstes zu stellen, u. diese ledige Mannschaft dann in einem ebenerdigen Lokale des Rathhaus Gebäudes kasernmäßig zu bequartiren. Um endlich dem Polizeypersonale auch die unentbehrliche Unabhängigkeit zu verschaffen, wird vorgeschlagen, ihr Einkommen auf folgende Art zu reguliren und dann die Neujahrsbetelley u. alle sonstigen das polizeyliche Ansehen kompromitirenden Nebeneinkünfte mit alleiniger Ausnahme der außerhalb der Amtsverpflichtung liegenden ganznächtigen Jahr-
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