dividuen sämmtlich noch in ihrem Dienste zu belassen, aber die 2 minder entspre- chenden Wachmänner ernst- lich zu warnen, daß sie bey dem ersten künftig noch vorkommenden Falle einer Dienstes Kompromitirung oder Vernachlässigung die Entlassung zu gewärtigen haben. Die Stellen der 3 so- nach abgängigen Wachmän- ner sind sogleich nach der allerhöchsten Vorschrift mit ausgedienten k.k. Soldaten u. zwar bis zum Erscheinen der definitiven Gemeinde- Ordnung provisorisch zu besetzen; es wäre hiebey der ledige Stand als fortwäh- rende Bedingung des Dien- stes zu stellen, u. diese ledi- ge Mannschaft dann in ei- nem ebenerdigen Lokale des Rathhaus Gebäudes ka- sernmäßig zu bequar- tiren. Um endlich dem Polizeyper- sonale auch die unentbehr- liche Unabhängigkeit zu ver- schaffen, wird vorgeschla- gen, ihr Einkommen auf fol- gende Art zu reguliren und dann die Neujahrsbetel- ley u. alle sonstigen das polizeyliche Ansehen kompro- mitirenden Nebeneinkünf- te mit alleiniger Ausnah- me der außerhalb der Amtsverpflichtung liegen- den ganznächtigen Jahr-
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