Ich bin für die definitive Besetzung bey der Über- zeugung, daß die Gemeinde unter allen Verhältnißen eines Sekretärs mit der bezeichneten Eigenschaft be- darf, u. ein Provisorium die Competenz eines tüchti- gen u. vollkommen entspre- chenden Individuums hin- dann hält. Die übrigen Hr. Votanten sind mit dem Antrage des Hrrn. Bürgermeisters ein- verstanden, daher Beschluss per majora. II. Für den prov. angestellte Se- kretär wird ein Gehalt von jährl. 800 fl C.M. nebst frey- er Wohnung, in Gemeinde- hause, u. bis zum Bezug der- selben ein jährl. Wohnungs- zinsbeitrag von 100 fl C.M., der jedoch nach erfolgter Wohnungszuweisung er- lischt u. in die s. Z. Pension nicht einbezogen wird, bestimmt. Die Hrrn. Gem. Vögerl und Haratzmüller geben ihr Votum dahin ab, daß für den anzustellenden Sekretär wohl ein Gehalt von 800 fl C.M. jedoch ohne Zinsbeitrag oder Na- turalquartier zugewiesen werden soll, während sich die übrigen Hr. Gemeinderä- the dem Antrage des H. Bürgermeisters anschließen daher Beschluss per majora. III. Es sey dieser Dienstesposten
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