Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

nachstehende Kundmachung. Laut gemeinderäthl. Beschluß vom 28. July d.J. wurde die erledigte Sekretärsstelle beim hiesigen Gemeindeamte mit dem Jahresgehalte von 800 fl C.M. B.V. nebst anzuweisender freyen Wohnung im Gemeindehause u. bis dorthin eines jährl. Wohnungszinsbeitrages von 100 fl C.M. B.V. der jedoch nach erfolgter Wohnungszuweisung erlischt, keinenfalls in die s. Z. Pension einbezogen wird, bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen angeordnet. Bewerber um diesen Dienstesposten haben ihre mit dem Nachweis über die zurückgelegten juridischen Studien über die Befähigung zum politischen Richteramte belegten Gesuche bis 15. Septbr. d.J. bey der Gemeinde Vorstehung Steyr einzubringen, u. darin zugleich ihr Alter, ihren Stand, Religion, Nationalität u. Moralität, vollkommene Befähigung u. Kenntniß der Landessprache, ihr tadelloses u. politisches Verhalten, sonstigen beigelegten Kenntniße u. allfällige Dienstzeit legal auszuweisen, auch bestimmt darzuthun, ob und in welchem Grade sie mit einem hiesigen Gemeindebeamten verwandt oder verschwägert seyen. Ich stelle daher den Antrag I. Der Dienstesposten eines Sekretärs ist bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen. Der Vize Bürgermeister erklärt:

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