Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

nachstehende Kundmachung. Laut gemeinderäthl. Beschluß vom 28. July d.J. wurde die erledigte Sekretärsstelle beim hiesigen Gemeindeamte mit dem Jahres- gehalte von 800 fl C.M. B.V. nebst anzuwei- sender freyen Wohnung im Gemeinde- hause u. bis dorthin eines jährl. Woh- nungszinsbeitrages von 100 fl C.M. B.V. der jedoch nach erfolgter Wohnungszu- weisung erlischt, keinenfalls in die s. Z. Pension einbezogen wird, bis zum Erscheinen eines neuen Gemein- degesetzes provisorisch zu besetzen angeordnet. Bewerber um diesen Dienstesposten haben ihre mit dem Nachweis über die zurückgelegten juridischen Stu- dien über die Befähigung zum politischen Richteramte belegten Gesuche bis 15. Septbr. d.J. bey der Gemeinde Vorstehung Steyr einzu- bringen, u. darin zugleich ihr Alter, ihren Stand, Religion, Nationalität u. Moralität, vollkommene Befähigung u. Kenntniß der Landessprache, ihr tadel- loses u. politisches Verhalten, sonsti- gen beigelegten Kenntniße u. all- fällige Dienstzeit legal auszuwei- sen, auch bestimmt darzuthun, ob und in welchem Grade sie mit einem hiesigen Gemeindebeamten verwandt oder verschwägert seyen. Ich stelle daher den Antrag I. Der Dienstesposten eines Se- kretärs ist bis zum Erschei- nen eines neuen Gemein- degesetzes provisorisch zu besetzen. Der Vize Bürgermeister erklärt:

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