Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

No. 433 in Aichet gegen dem verliehen, daß sie sich hier- amts zur Erwerbsteuer zu bekennen, u. die Einver- leibung als Meister in der Schneider Innung nachsuchen gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert er- achtenden der Rekurs offen, welcher in 4 Wochen anzu- melden, u. in weiteren 14 Tagen im Wege der k.k. Kreisbehörde bey der h. Statthalterey einzubrin- gen ist, u. wird Ihnen bedeutet, daß die Ausü- bung dieses Gewerbes erst dann gestattet sey, wie diese Verleihung zur Rechts- kraft erwachsen seyn wird. Hievon ist auch die Schneider Innung auf Rubrik zu verständigen. No. 3565 Protokoll mit Ludwig Zimmer- mann über die Beschwerde der Schneider Innung wegen ungesetzlicher Gewerbsaus- übung. Bescheid ad No. 2687 Wird Ihnen Hr. Ludwig Zim- mermann in Folge der Be- schwerde der Vorsteher der Schneider Innung bedeutet, daß Sie sich bis zur Entschei- dung des nachgesuchten Befugnißes der Ausübung des Schneidergewerbes zu enthalten haben, widrigen- falls Sie als Gewerbsstö- rer behandelt würden. Hievon ist auch die Schneider Innung rathschlägig zu verständigen.

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