Ratsprotokoll vom 28. Juli 1855

No. 433 in Aichet gegen dem verliehen, daß sie sich hieramts zur Erwerbsteuer zu bekennen, u. die Einverleibung als Meister in der Schneider Innung nachsuchen gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert erachtenden der Rekurs offen, welcher in 4 Wochen anzumelden, u. in weiteren 14 Tagen im Wege der k.k. Kreisbehörde bey der h. Statthalterey einzubringen ist, u. wird Ihnen bedeutet, daß die Ausübung dieses Gewerbes erst dann gestattet sey, wie diese Verleihung zur Rechtskraft erwachsen seyn wird. Hievon ist auch die Schneider Innung auf Rubrik zu verständigen. No. 3565 Protokoll mit Ludwig Zimmermann über die Beschwerde der Schneider Innung wegen ungesetzlicher Gewerbsausübung. Bescheid ad No. 2687 Wird Ihnen Hr. Ludwig Zimmermann in Folge der Beschwerde der Vorsteher der Schneider Innung bedeutet, daß Sie sich bis zur Entscheidung des nachgesuchten Befugnißes der Ausübung des Schneidergewerbes zu enthalten haben, widrigenfalls Sie als Gewerbsstörer behandelt würden. Hievon ist auch die Schneider Innung rathschlägig zu verständigen.

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