die stricte Nachachtung in allen bezüglichen Fällen zur Pflicht gemacht, u. die Weisung ertheilt, nach gepflogener Erhebung mit den Partheyen im Sinne dieses Erlaßes die betreffende Eingabe zur Berichtserstattung vor dem Gemeinderathe zur Hand des Referenten zu stellen, welcher gleichfalls zur Befolgung mit einer Abschrift dieser Normen zu versehen ist. Zur Evidenzhaltung erscheint es nothwendig, an das k.k. Kreisgericht das Ansuchen zu stellen, jede Besitzveränderung sey es in Folge Ablebens oder Kaufs irgend eines Objektes anher gefälligst bekannt zu geben, da sonst die Gemeinde im Punkte I, II, III auf stette Hinderniße stoßen muß. No. 3469 Erwerbsteuererklärung des Karl Aufischer rücksichtlich der besitzenden Krämerey u. des ihm verliehenen litt. c Waarenhandels. Ist sich nach den Direktiven der k.k. Kreisbehörde dto. 16 July 1855 No. 124 Punkt I bezüglich der Erwerbsteuerbelegungen zu benehmen, worauf erst die Einvernehmung des Gemeinderathes zu erfolgen hat. No. 3530 Gesuch des Adam Schwarz gewes. Schuhmachermeister um Auftrag an das hiesige Schuhmacherhandwerk zur Ausstellung eines Meisterbriefes. Über den Grund der Weigerung
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