die stricte Nachachtung in allen bezüglichen Fällen zur Pflicht gemacht, u. die Wei- sung ertheilt, nach gepfloge- ner Erhebung mit den Par- theyen im Sinne dieses Er- laßes die betreffende Ein- gabe zur Berichtserstattung vor dem Gemeinderathe zur Hand des Referenten zu stellen, welcher gleichfalls zur Befolgung mit einer Abschrift dieser Normen zu versehen ist. Zur Evidenzhaltung erscheint es nothwendig, an das k.k. Kreisgericht das Ansuchen zu stellen, jede Besitzver- änderung sey es in Folge Ablebens oder Kaufs ir- gend eines Objektes anher gefälligst bekannt zu geben, da sonst die Gemeinde im Punkte I, II, III auf stette Hin- derniße stoßen muß. No. 3469 Erwerbsteuererklärung des Karl Aufischer rücksicht- lich der besitzenden Kräme- rey u. des ihm verliehenen litt. c Waarenhandels. Ist sich nach den Direktiven der k.k. Kreisbehörde dto. 16 July 1855 No. 124 Punkt I bezüglich der Erwerbsteuerbelegungen zu benehmen, worauf erst die Einvernehmung des Ge- meinderathes zu erfolgen hat. No. 3530 Gesuch des Adam Schwarz gewes. Schuhmachermeister um Auftrag an das hiesige Schuhmacherhandwerk zur Ausstellung eines Meister- briefes. Über den Grund der Weigerung
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