Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 28. Juli 1855 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 28. July 1855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl im Beiseyn des k.k. Herrn I Kreiskommißärs Prosch und in Gegenwart der Hrrn. Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschlager, Stigler, Eysn, Anton Heindl, Woisetschläger, Seidl, Krenklmüller, Haratzmüller, v. Jäger, Vogl, Vögerl, Edelbaur, Millner, Haller, Michael Heindl. Abwesende Herr Gem. Rath. Lechner hat sich ad No. 3724 ent- schuldigt. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 20. dß. wurde vorgelesen und berichtigt. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 3724 Entschuldigungsanzeige des Herrn Gem. Rathes Lechner wegen Nichterscheinen zur heutigen Sitzung. Wird die Entschuldigung als gerechtfertigt aner- kant. Nro. 3714 Note der Gemeindevorste- hung Linz mit dem von Mathias Edenberger er- ledigten Strafbetrag von 50 fl C.M. Wird der Armeninstituts Rechnungsführung zur Em- pfangnahme u. Verrechnung zugestellt, u. ist der Em- pfang zu bestättigen. Nro. 3511 Anzeige des Polizeymannes Josef Oberhuber gegen die Seidenwirkersgattin Anna Holzmann wegen gesetzwidri-
Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 28. July 1855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl im Beiseyn des k.k. Herrn I Kreiskommißärs Prosch und in Gegenwart der Hrrn. Gemeinderäthe Nutzinger, Wittigschlager, Stigler, Eysn, Anton Heindl, Woisetschläger, Seidl, Krenklmüller, Haratzmüller, v. Jäger, Vogl, Vögerl, Edelbaur, Millner, Haller, Michael Heindl. Abwesende Herr Gem. Rath. Lechner hat sich ad No. 3724 entschuldigt. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 20. dß. wurde vorgelesen und berichtigt. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 3724 Entschuldigungsanzeige des Herrn Gem. Rathes Lechner wegen Nichterscheinen zur heutigen Sitzung. Wird die Entschuldigung als gerechtfertigt anerkant. Nro. 3714 Note der Gemeindevorstehung Linz mit dem von Mathias Edenberger erledigten Strafbetrag von 50 fl C.M. Wird der Armeninstituts Rechnungsführung zur Empfangnahme u. Verrechnung zugestellt, u. ist der Empfang zu bestättigen. Nro. 3511 Anzeige des Polizeymannes Josef Oberhuber gegen die Seidenwirkersgattin Anna Holzmann wegen gesetzwidri-
gen Waschen bey dem öffentl. Brunnen in der Berggasse. Nach erstattetem Vortrage. Ist Anna Holzmann wegen Übertretung des § 13 der städtischen Strassenreiniggs. Ordnung vom 29. May 1847 als im 1. Übertretungsfalle mit einer Geldstrafe von 1 fl zum Armenfonde oder im Falle der Zahlgs.- unfähigkeit zu 6 stündigen Arreste zu verurtheilen, u. das Erkentniß auszufertigen. No. 3602 Sign. der k.k. Kreisbehörde wegen Veranlaßung zur Vermeidung der Differenzen zwischen den hiesigen Thurm u. postämtl. Uhren. Von diesem Erlaße sind der Stadtpfarrthurmwächter, Hausmeister Gradl, u. der Meßner zu St. Michael durch Vorhalt zur genauen Befolgung in Kenntniß zu setzen. Nro. 3640 Einladung der Direktion der k.k. Kreishaupt u. Unterrealschule zu den am 30. 30. 31. July u. 1. Augst. abzuhalten Prüfungen. Zur Wissenschaft. Nro. 3656 Dasselbe des Oberlehrer Irk an der Aicheterschule. do. do. No. 3196 Intim. Dekr. der k.k. Kreisbehörde vom 27. July d.J. Z. 4289 mit der Verständigung, daß die h. k.k. Statth. laut Erlaßes vom 20. Juny d.J. 8910 dem Rekurse des Adolf Lavran Ritter v. Hienzberg bezüglich der Mauthbefreyung gleich den
gen Waschen bey dem öffentl. Brunnen in der Berggasse. Nach erstattetem Vortrage. Ist Anna Holzmann wegen Übertretung des § 13 der städ- tischen Strassenreiniggs. Ordnung vom 29. May 1847 als im 1. Übertretungs- falle mit einer Geldstra- fe von 1 fl zum Armenfon- de oder im Falle der Zahlgs.- unfähigkeit zu 6 stündigen Arreste zu verurtheilen, u. das Erkentniß auszufertigen. No. 3602 Sign. der k.k. Kreisbehörde wegen Veranlaßung zur Vermeidung der Differen- zen zwischen den hiesigen Thurm u. postämtl. Uhren. Von diesem Erlaße sind der Stadtpfarrthurmwäch- ter, Hausmeister Gradl, u. der Meßner zu St. Michael durch Vorhalt zur genauen Befolgung in Kenntniß zu setzen. Nro. 3640 Einladung der Direktion der k.k. Kreishaupt u. Unter- realschule zu den am 30. 30. 31. July u. 1. Augst. abzuhal- ten Prüfungen. Zur Wissenschaft. Nro. 3656 Dasselbe des Oberlehrer Irk an der Aicheterschule. do. do. No. 3196 Intim. Dekr. der k.k. Kreisbehör- de vom 27. July d.J. Z. 4289 mit der Verständigung, daß die h. k.k. Statth. laut Erlaßes vom 20. Juny d.J. 8910 dem Rekurse des Adolf Lavran Ritter v. Hienzberg bezüglich der Mauthbefreyung gleich den
hiesigen Ortsbewohnern Folge gegeben habe. Nachdem Hr. Lavran nur einer Ortsgemeinde zustän- dig sein kann, derselbe durch einen zeitweiligen stets unterbrochenen Aufent- halt hier nicht den hiesi- gen Ortsbewohnern zu- zuzählen ist, so ist dießfalls der Rekurs an das h. k.k. Ministerium des Innern einzubringen. I. Section No. 3751 Gesuch des Rom. v. Jäger um Terminsverlänge- rung zur Hinwegbrin- gung seiner Düngerstät- te u. Anordnung eines Augenscheins zur Ermit- lung einer neuen Stätte. Der angesuchte Termin von 4 Wochen zur Wegschaf- fung des Düngerhauses wird genehmigt, hinsichtl. der Verführungszeit von 7 auf 8 Uhr vormittags ist sich an die Strassenreini- gungs u. Sicherheits Ordg. zu halten. Wegen Ermitt- lung eines andern taug- lichen von Hrrn. Bittsteller auszuzeigenden unanstö- ßigen Platzes wird ein Augenschein abgehalten, wovon Hr. Rom. v. Jäger u. das Pol. Amt rathschlä- gig zu verständigen. Nro. 2400 Protokoll über die vor- genommene Wahl eines neu- en Viertelmeisters an Stelle des enthobenen Leop. Wachter. Die Wahl des Josef Eckmayr
hiesigen Ortsbewohnern Folge gegeben habe. Nachdem Hr. Lavran nur einer Ortsgemeinde zuständig sein kann, derselbe durch einen zeitweiligen stets unterbrochenen Aufenthalt hier nicht den hiesigen Ortsbewohnern zuzuzählen ist, so ist dießfalls der Rekurs an das h. k.k. Ministerium des Innern einzubringen. I. Section No. 3751 Gesuch des Rom. v. Jäger um Terminsverlängerung zur Hinwegbringung seiner Düngerstätte u. Anordnung eines Augenscheins zur Ermitlung einer neuen Stätte. Der angesuchte Termin von 4 Wochen zur Wegschaffung des Düngerhauses wird genehmigt, hinsichtl. der Verführungszeit von 7 auf 8 Uhr vormittags ist sich an die Strassenreinigungs u. Sicherheits Ordg. zu halten. Wegen Ermittlung eines andern tauglichen von Hrrn. Bittsteller auszuzeigenden unanstößigen Platzes wird ein Augenschein abgehalten, wovon Hr. Rom. v. Jäger u. das Pol. Amt rathschlägig zu verständigen. Nro. 2400 Protokoll über die vorgenommene Wahl eines neuen Viertelmeisters an Stelle des enthobenen Leop. Wachter.Die Wahl des Josef Eckmayr
zum Viertelmeister in der Vorstadt Aichet an Stelle des enthobenen Leop. Wachter wird hiemit bestättiget, u. es ist sonach an selben das Dekret unter Anschluß der bezügl. Instruktion auszufertigen, u. hievon das Polizeyamt auf Rubrik zu verständigen. Dem abgetretenen Viertelmeister ist für seine 5 jähr. Dienstzeit der Dank auszudrücken. No. 3489 Gesuch des Alois Werner led. großj. Schleiferergesell um Ertheilung des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit der led. gßj. Theresia Richter. Ist dieses Gesuch mit den fehlenden Religionszeugnißen zu ergänzen, u. wieder in Vorlage zu bringen. No. 3514 Dasselbe Gesuch des Florian Moßbaur mit Anna Maria Tremmel. Zurückzustellen, u. wird dem Bittsteller bedeutet, daß über dieses Gesuch erst dann entschieden werden kann, wenn dasselbe mit den vorgeschriebenen Religions-, Sitten-, Gesundheits-Zeugnißes so wie den Verdienstausweis u. Taufschein des Bittstellers wieder in Vorlage gebracht wird. No. 3672 Gesuch des Paul Nömayr um Verehelichungsbewilligung mit Barbara Arthofer. Der Ehekonsens auszufertigen sammt Beilagen zuzustellen, dessen das Conscr. Amt auf Rubrik zu verständigen.
zum Viertelmeister in der Vorstadt Aichet an Stelle des enthobenen Leop. Wachter wird hiemit bestättiget, u. es ist sonach an selben das Dekret unter Anschluß der bezügl. Instruktion auszufertigen, u. hievon das Polizeyamt auf Rub- rik zu verständigen. Dem abgetretenen Vier- telmeister ist für seine 5 jähr. Dienstzeit der Dank auszudrücken. No. 3489 Gesuch des Alois Werner led. großj. Schleiferergesell um Ertheilung des pol. Ehekonsenses zur Verehe- lichung mit der led. gßj. Theresia Richter. Ist dieses Gesuch mit den feh- lenden Religionszeugnißen zu ergänzen, u. wieder in Vorlage zu bringen. No. 3514 Dasselbe Gesuch des Florian Moßbaur mit Anna Maria Tremmel. Zurückzustellen, u. wird dem Bittsteller bedeutet, daß über dieses Gesuch erst dann ent- schieden werden kann, wenn dasselbe mit den vorge- schriebenen Religions-, Sit- ten-, Gesundheits-Zeugnißes so wie den Verdienstausweis u. Tauf- schein des Bittstellers wieder in Vorlage gebracht wird. No. 3672 Gesuch des Paul Nömayr um Verehelichungsbewilligung mit Barbara Arthofer. Der Ehekonsens auszuferti- gen sammt Beilagen zuzu- stellen, dessen das Conscr. Amt auf Rubrik zu verständigen.
No. 3499 Indors. des k.k. Bezksamtes pcto Äußerung über den Rekurs des Florian Kollenz pcto verweigerter Ehebe- willigung, dan bezüglich der Vortheile welche die Einverleibung in die Messe- rergesellen-Schutzengel u. Anna Bruderschaft gewährt. Ist an das k.k. Bezirksamt die abverlangte Äußerung zu erstatten. No. 3727 Gesuch des Andreas Gruber und Ertheilung des politi- schen Ehekonsenses zur Verehelichung mit der le- digen Viktoria Huber. Wird der Hr. Bittsteller an- gewiesen, die Richtigkeit der Übernahme des Geschäf- tes seines Vaters mit den nöthigen Dokumenten nachzuweisen. No. 3598 Note des k.k. Wiener Inva- lidenhaus wegen Beyfü- gung der Erneuerungsklau- sel des Ehekonses für Mathias Ozinger. Die Bestättigung beyzurü- cken, und sodann mit Note an das k.k. Wiener Invaliden- haus einzusenden. IV. Section No. 3555 Conto des Josef Geistber- ger pr. 22 fl für die Abbre- chung des letzten Theiles der Thurmmauer. Dem R. Revidenten zur Berichtserstattung. No. 144 Conto des Schlüßelhofver- walters pr. 91 fl 7 xr über gelieferten Kalk. Zur Zahlung mit 91 fl 7 xr. No. 3639 Anzeige des Bauverwalters
No. 3499 Indors. des k.k. Bezksamtes pcto Äußerung über den Rekurs des Florian Kollenz pcto verweigerter Ehebewilligung, dan bezüglich der Vortheile welche die Einverleibung in die Messerergesellen-Schutzengel u. Anna Bruderschaft gewährt. Ist an das k.k. Bezirksamt die abverlangte Äußerung zu erstatten. No. 3727 Gesuch des Andreas Gruber und Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit der ledigen Viktoria Huber. Wird der Hr. Bittsteller angewiesen, die Richtigkeit der Übernahme des Geschäftes seines Vaters mit den nöthigen Dokumenten nachzuweisen. No. 3598 Note des k.k. Wiener Invalidenhaus wegen Beyfügung der Erneuerungsklausel des Ehekonses für Mathias Ozinger. Die Bestättigung beyzurücken, und sodann mit Note an das k.k. Wiener Invalidenhaus einzusenden. IV. Section No. 3555 Conto des Josef Geistberger pr. 22 fl für die Abbrechung des letzten Theiles der thurmmauer. Dem R. Revidenten zur Berichtserstattung. No. 144 Conto des Schlüßelhofverwalters pr. 91 fl 7 xr über gelieferten Kalk. Zur Zahlung mit 91 fl 7 xr. No. 3639 Anzeige des Bauverwalters
Wittigschlager wegen Ankauf von 3 bis 4 Holzflöße. Wird vorläufig der Ankauf von 2 Flöße bewilligt, u. hat die Bauverwaltung dieses Geschäft zu effektuiren. Nro. 2555 Relation des Polizeyamtes daß der Hausbesitzer Josef Sippermayr den Auftrag wegen Wiederherstellung des sich zugeeigneten Grundes nur zum Theil befolgt habe. Ist an Josef Sippermayr das Dekret des Inhalts hinauszugeben, daß den in Rede stehenden städt. Grund binnen 14 Tagen in den vorigen Stand zu setzen habe. V. Section No. 3523 Relation des Polizeyamtes über die Zuständigkeit u. den Leumund des Leop. Löschenkohl. Wird in Erledigung derselben u. der Protokollarbitte vom 6. Juny d.J. Z. 3438 nach der Relation des Polizeyamtes ad No. 3523 dem Leopold Löschenkohl dekretaliter bedeutet, daß auf Ertheilung des gebethenen Befugnisses der Lizenz zum Pflasterschleifen nicht eingegangen werden könne. Übrigens erhält des Polizeyamt die erneuerte Weisung unter Vorhalt, dieses sich nach dem h. Statth. Erlaß vom 29. Jänner 1854 Z. 269 zu benehmen. No. 3548 Dekret der k.k. Kreisbehörde Nr. 124 bezüglich der Vorschriften in Erwerbsteuerangelegenheiten. Wird dem Vollzugsbureau
Wittigschlager wegen An- kauf von 3 bis 4 Holzflöße. Wird vorläufig der An- kauf von 2 Flöße bewilligt, u. hat die Bauverwaltung dieses Geschäft zu effektuiren. Nro. 2555 Relation des Polizeyamtes daß der Hausbesitzer Josef Sippermayr den Auftrag wegen Wiederherstellung des sich zugeeigneten Grun- des nur zum Theil befolgt habe. Ist an Josef Sippermayr das Dekret des Inhalts hinaus- zugeben, daß den in Rede stehenden städt. Grund bin- nen 14 Tagen in den vori- gen Stand zu setzen habe. V. Section No. 3523 Relation des Polizeyamtes über die Zuständigkeit u. den Leumund des Leop. Löschenkohl. Wird in Erledigung derselben u. der Protokollarbitte vom 6. Juny d.J. Z. 3438 nach der Re- lation des Polizeyamtes ad No. 3523 dem Leopold Löschen- kohl dekretaliter bedeu- tet, daß auf Ertheilung des gebethenen Befugnis- ses der Lizenz zum Pfla- sterschleifen nicht einge- gangen werden könne. Übrigens erhält des Poli- zeyamt die erneuerte Weisung unter Vorhalt, dieses sich nach dem h. Statth. Erlaß vom 29. Jänner 1854 Z. 269 zu benehmen. No. 3548 Dekret der k.k. Kreisbehörde Nr. 124 bezüglich der Vorschrif- ten in Erwerbsteuerange- legenheiten. Wird dem Vollzugsbureau
die stricte Nachachtung in allen bezüglichen Fällen zur Pflicht gemacht, u. die Wei- sung ertheilt, nach gepfloge- ner Erhebung mit den Par- theyen im Sinne dieses Er- laßes die betreffende Ein- gabe zur Berichtserstattung vor dem Gemeinderathe zur Hand des Referenten zu stellen, welcher gleichfalls zur Befolgung mit einer Abschrift dieser Normen zu versehen ist. Zur Evidenzhaltung erscheint es nothwendig, an das k.k. Kreisgericht das Ansuchen zu stellen, jede Besitzver- änderung sey es in Folge Ablebens oder Kaufs ir- gend eines Objektes anher gefälligst bekannt zu geben, da sonst die Gemeinde im Punkte I, II, III auf stette Hin- derniße stoßen muß. No. 3469 Erwerbsteuererklärung des Karl Aufischer rücksicht- lich der besitzenden Kräme- rey u. des ihm verliehenen litt. c Waarenhandels. Ist sich nach den Direktiven der k.k. Kreisbehörde dto. 16 July 1855 No. 124 Punkt I bezüglich der Erwerbsteuerbelegungen zu benehmen, worauf erst die Einvernehmung des Ge- meinderathes zu erfolgen hat. No. 3530 Gesuch des Adam Schwarz gewes. Schuhmachermeister um Auftrag an das hiesige Schuhmacherhandwerk zur Ausstellung eines Meister- briefes. Über den Grund der Weigerung
die stricte Nachachtung in allen bezüglichen Fällen zur Pflicht gemacht, u. die Weisung ertheilt, nach gepflogener Erhebung mit den Partheyen im Sinne dieses Erlaßes die betreffende Eingabe zur Berichtserstattung vor dem Gemeinderathe zur Hand des Referenten zu stellen, welcher gleichfalls zur Befolgung mit einer Abschrift dieser Normen zu versehen ist. Zur Evidenzhaltung erscheint es nothwendig, an das k.k. Kreisgericht das Ansuchen zu stellen, jede Besitzveränderung sey es in Folge Ablebens oder Kaufs irgend eines Objektes anher gefälligst bekannt zu geben, da sonst die Gemeinde im Punkte I, II, III auf stette Hinderniße stoßen muß. No. 3469 Erwerbsteuererklärung des Karl Aufischer rücksichtlich der besitzenden Krämerey u. des ihm verliehenen litt. c Waarenhandels. Ist sich nach den Direktiven der k.k. Kreisbehörde dto. 16 July 1855 No. 124 Punkt I bezüglich der Erwerbsteuerbelegungen zu benehmen, worauf erst die Einvernehmung des Gemeinderathes zu erfolgen hat. No. 3530 Gesuch des Adam Schwarz gewes. Schuhmachermeister um Auftrag an das hiesige Schuhmacherhandwerk zur Ausstellung eines Meisterbriefes. Über den Grund der Weigerung
ist vorerst die Schuhmacherinnung zu Protokoll zu vernehmen. Hr. Bittsteller wird rathschlägig aufgefordert, sein Gesuch nachträglich mit den bezüglichen Behelfen u. der näheren Angabe über das angestrebte Fortkommen für sich u. seine Familie gehörig zu begründen. Nro. 3482 Erwerbsteuer Erklärung des Josef Landsiedl auf den Betrieb des Weinhandels. Vor Ertheilung eines Bescheides auf diese Anmeldung hat das Vollzugsbureau die Erhebung im Sinne des kreisbehördl. Erlaßes Punkt I vom 16. July 1855 zu veranlassen. No. 3483 Protokollarbitte des Michael Pöschinger um Erwerbsteuerminderung. Dem Polizeyamte zur sorgfältigsten Erhebung durch Nachsichtspflege in der Werkstätte des Bittstellers und Vorlage des Ergebnißes. No. 3549 Gesuch der Rosalia Hartmann und Erwerbsteuerabschreibg. auf die Haubenmacherey. Zur Aufnahme u. weiteren Vorlage nach Maßgabe des kreisämtl. Erlaßes vom 16. July d.J. Z. 124. No. 3577 Protokoll mit Franz Wiesner über das Gesuch des Adam Faber um Bewilligg. zur Ertheilung des Schwimunterrichtes. Das Gesuch ad No. 3491 zu erledigen mit nachstehendem Bescheid Nachdem der Gemeinderath bereits dem Hr. Franz Wiesner die Bewilligung zur Erthei-
ist vorerst die Schuhmacherin- nung zu Protokoll zu vernehmen. Hr. Bittsteller wird rathschlä- gig aufgefordert, sein Gesuch nachträglich mit den bezüg- lichen Behelfen u. der nähe- ren Angabe über das an- gestrebte Fortkommen für sich u. seine Familie gehörig zu begründen. Nro. 3482 Erwerbsteuer Erklärung des Josef Landsiedl auf den Betrieb des Weinhandels. Vor Ertheilung eines Beschei- des auf diese Anmeldung hat das Vollzugsbureau die Erhebung im Sinne des kreisbehördl. Erlaßes Punkt I vom 16. July 1855 zu veranlassen. No. 3483 Protokollarbitte des Michael Pöschinger um Erwerbsteuerminderung. Dem Polizeyamte zur sorg- fältigsten Erhebung durch Nachsichtspflege in der Werk- stätte des Bittstellers und Vorlage des Ergebnißes. No. 3549 Gesuch der Rosalia Hartmann und Erwerbsteuerabschreibg. auf die Haubenmacherey. Zur Aufnahme u. weiteren Vorlage nach Maßgabe des kreisämtl. Erlaßes vom 16. July d.J. Z. 124. No. 3577 Protokoll mit Franz Wies- ner über das Gesuch des Adam Faber um Bewilligg. zur Ertheilung des Schwimunterrichtes. Das Gesuch ad No. 3491 zu erle- digen mit nachstehendem Bescheid Nachdem der Gemeinderath be- reits dem Hr. Franz Wiesner die Bewilligung zur Erthei-
lung des Schwimmunterrichtes für die ganze Sommerszeit gegeben hat, so ist kein Be- dürfniß vorhanden, einen zweyten Schwimmlehrer anzu- stellen, es kann daher Ihrem Gesuche keine Folge gegeben werden. Von dieser Entscheidung ist auch Hr. Franz Wiesner auf Rubrik zu verständigen. No. 3593 Protokoll mit den Vorstehern der Fleischer Innung pcto der Erwerbsteuer Erklärung des Ferd Bader. Nach Einvernehmung des Ge- meinderathes ist in dem zu Folge kreisbehörd. Dekretes vom 16. July 1855 No 124 vor- geschriebenen Ausweise II. das Gutachten auf eine Erwerbsteuer von 3 fl C.M. ab- zugeben, u. hat das Vollzugs Bureau im Sinne des benann- ten Erlaßes sich weiters zu benehmen. No. 3575 Erwerbsteuerschein Zurück- legung von Seite der Mag- dalena Krennmüller. Dem Vollzugs Bureau zur Behandlung wie ad No. 3549. Nro. 3619 Protokoll mit den Vorste- hern der Schneiderinnung u. Viertelmeister über das Gewerbsverleihungsgesuch des Ludwig Zimmermann. Das sub No. 3276 vorliegende Gesuch nachstehend zu bescheiden. Wird Ihnen Hr. Ludwig Zimmer- mann nach Einvernehmung des Gemeinderathes auf Grund der gesetzlich nachgewiesenen Eigenschaften ein personelles Schneiderbefugniß mit dem Standorte auf dem Hause
lung des Schwimmunterrichtes für die ganze Sommerszeit gegeben hat, so ist kein Bedürfniß vorhanden, einen zweyten Schwimmlehrer anzustellen, es kann daher Ihrem Gesuche keine Folge gegeben werden. Von dieser Entscheidung ist auch Hr. Franz Wiesner auf Rubrik zu verständigen. No. 3593 Protokoll mit den Vorstehern der Fleischer Innung pcto der Erwerbsteuer Erklärung des Ferd Bader. Nach Einvernehmung des Gemeinderathes ist in dem zu Folge kreisbehörd. Dekretes vom 16. July 1855 No 124 vorgeschriebenen Ausweise II. das Gutachten auf eine Erwerbsteuer von 3 fl C.M. abzugeben, u. hat das Vollzugs Bureau im Sinne des benannten Erlaßes sich weiters zu benehmen. No. 3575 Erwerbsteuerschein Zurücklegung von Seite der Magdalena Krennmüller. Dem Vollzugs Bureau zur Behandlung wie ad No. 3549. Nro. 3619 Protokoll mit den Vorstehern der Schneiderinnung u. Viertelmeister über das Gewerbsverleihungsgesuch des Ludwig Zimmermann. Das sub No. 3276 vorliegende Gesuch nachstehend zu bescheiden. Wird Ihnen Hr. Ludwig Zimmermann nach Einvernehmung des Gemeinderathes auf Grund der gesetzlich nachgewiesenen Eigenschaften ein personelles Schneiderbefugniß mit dem Standorte auf dem Hause
No. 433 in Aichet gegen dem verliehen, daß sie sich hieramts zur Erwerbsteuer zu bekennen, u. die Einverleibung als Meister in der Schneider Innung nachsuchen gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert erachtenden der Rekurs offen, welcher in 4 Wochen anzumelden, u. in weiteren 14 Tagen im Wege der k.k. Kreisbehörde bey der h. Statthalterey einzubringen ist, u. wird Ihnen bedeutet, daß die Ausübung dieses Gewerbes erst dann gestattet sey, wie diese Verleihung zur Rechtskraft erwachsen seyn wird. Hievon ist auch die Schneider Innung auf Rubrik zu verständigen. No. 3565 Protokoll mit Ludwig Zimmermann über die Beschwerde der Schneider Innung wegen ungesetzlicher Gewerbsausübung. Bescheid ad No. 2687 Wird Ihnen Hr. Ludwig Zimmermann in Folge der Beschwerde der Vorsteher der Schneider Innung bedeutet, daß Sie sich bis zur Entscheidung des nachgesuchten Befugnißes der Ausübung des Schneidergewerbes zu enthalten haben, widrigenfalls Sie als Gewerbsstörer behandelt würden. Hievon ist auch die Schneider Innung rathschlägig zu verständigen.
No. 433 in Aichet gegen dem verliehen, daß sie sich hier- amts zur Erwerbsteuer zu bekennen, u. die Einver- leibung als Meister in der Schneider Innung nachsuchen gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert er- achtenden der Rekurs offen, welcher in 4 Wochen anzu- melden, u. in weiteren 14 Tagen im Wege der k.k. Kreisbehörde bey der h. Statthalterey einzubrin- gen ist, u. wird Ihnen bedeutet, daß die Ausü- bung dieses Gewerbes erst dann gestattet sey, wie diese Verleihung zur Rechts- kraft erwachsen seyn wird. Hievon ist auch die Schneider Innung auf Rubrik zu verständigen. No. 3565 Protokoll mit Ludwig Zimmer- mann über die Beschwerde der Schneider Innung wegen ungesetzlicher Gewerbsaus- übung. Bescheid ad No. 2687 Wird Ihnen Hr. Ludwig Zim- mermann in Folge der Be- schwerde der Vorsteher der Schneider Innung bedeutet, daß Sie sich bis zur Entschei- dung des nachgesuchten Befugnißes der Ausübung des Schneidergewerbes zu enthalten haben, widrigen- falls Sie als Gewerbsstö- rer behandelt würden. Hievon ist auch die Schneider Innung rathschlägig zu verständigen.
No. 3620 Protokoll über die gepflo- gene Vernehmung in Be- treff des Schuhmacherge- werbsbetriebes am Hause No. 433 in Aichet u. Nachwei- sung der Eigenschaft des- selben. In Folge der bey dem löbl. k.k. k.k. Bezksamte gestellten Be- schwerde, deren Entscheidung in meinem Wirkungskreise liegt, wird der Schusterin- nung bedeutet, daß nach den mir vorgelegten Origi- nal Urkunden das ange- fochtene Schuhmachergewerbe der Besitzer des Hauses No. 433 in Aichet zu Recht besteht, u. der pachtweise Betrieb ungehindert statt finden könne. Hievon sind Ludwig Zimmer- mann unter Ausfolgung der beigebrachten Doku- mente u. der zu Protokoll vernommene Pächter Josef Kutschera auf Rubriken zu verständigen. No. 2997 Indors. des k.k. Bezksamtes wegen Vorlage des Augen- scheinsprot. vom 18. May 1839 rücksichtlich der von Franz Großauer beantragten Umstaltung seiner Poliere. Wird in Erledigg. der Beschwer- de der Maria Kettenhuber des Johann Großauer u. Leopold Molterer dem Franz Groß- auer in Ensdorf mittelst Dekret der Auftrag ertheilt, sich nach dem Sinne des kreis- ämtl. Augenscheinsprotokolls vom 18. May 1839 Z. 2995 jeder widersprechenden Umgestal-
No. 3620 Protokoll über die gepflogene Vernehmung in Betreff des Schuhmachergewerbsbetriebes am Hause No. 433 in Aichet u. Nachweisung der Eigenschaft desselben. In Folge der bey dem löbl. k.k. k.k. Bezksamte gestellten Beschwerde, deren Entscheidung in meinem Wirkungskreise liegt, wird der Schusterinnung bedeutet, daß nach den mir vorgelegten Original Urkunden das angefochtene Schuhmachergewerbe der Besitzer des Hauses No. 433 in Aichet zu Recht besteht, u. der pachtweise Betrieb ungehindert statt finden könne. Hievon sind Ludwig Zimmermann unter Ausfolgung der beigebrachten Dokumente u. der zu Protokoll vernommene Pächter Josef Kutschera auf Rubriken zu verständigen. No. 2997 Indors. des k.k. Bezksamtes wegen Vorlage des Augenscheinsprot. vom 18. May 1839 rücksichtlich der von Franz Großauer beantragten Umstaltung seiner Poliere. Wird in Erledigg. der Beschwerde der Maria Kettenhuber des Johann Großauer u. Leopold Molterer dem Franz Großauer in Ensdorf mittelst Dekret der Auftrag ertheilt, sich nach dem Sinne des kreisämtl. Augenscheinsprotokolls vom 18. May 1839 Z. 2995 jeder widersprechenden Umgestal-
tung seines Schleifenantheiles bey Vermeidung eines Strafbetrages zu enthalten, und im Falle der Beschwerde-Erachtung seine vermeintlichen Rechte bey dem kompetenten Gerichte auszutragen. Hievon werden das Polizeyamt u. die Miteigenthümer jener Schleife Maria Kettenhuber, Johann Großauer u. Leopold Molterer auf Rubriken verständiget. Zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters ad No. 2986 Comite Berathung über den erstatteten Vortrag wegen Besetzung der Sekretärsstelle. Bey der am 26. d.Mts. stattgehabten Comite Berathung wurden meine in der letzten Sitzung wegen Besetzung der Sekretärsstelle gestellten Anträge ad a, b u. c den vollen Inhalte nach als genehm gehalten, u. bey dem sub b. nach überdieß bestimmt, daß nebst dem Gehalte von 800 fl die anzuweisende freye Wohnung im Gemeindehause u. bis dorthin ein jährl. Wohnungszinsbeitrag von 100 fl C.M. der jedoch in die s. Z. Pension nicht einbezogen wird, für gut erachtet u. zur Genehmigung des Gemeinderathes gebracht werde. Gleichzeitig wurde beantragt
tung seines Schleifenantheiles bey Vermeidung eines Straf- betrages zu enthalten, und im Falle der Beschwerde-Er- achtung seine vermeintli- chen Rechte bey dem kompe- tenten Gerichte auszutra- gen. Hievon werden das Polizey- amt u. die Miteigenthü- mer jener Schleife Maria Kettenhuber, Johann Groß- auer u. Leopold Molterer auf Rubriken verständi- get. Zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters ad No. 2986 Comite Berathung über den erstatteten Vortrag wegen Besetzung der Sekretärsstelle. Bey der am 26. d.Mts. stattge- habten Comite Berathung wurden meine in der letz- ten Sitzung wegen Besetzung der Sekretärsstelle gestell- ten Anträge ad a, b u. c den vollen Inhalte nach als ge- nehm gehalten, u. bey dem sub b. nach überdieß bestimmt, daß nebst dem Gehalte von 800 fl die anzuweisende freye Wohnung im Gemeindehause u. bis dorthin ein jährl. Woh- nungszinsbeitrag von 100 fl C.M. der jedoch in die s. Z. Pension nicht einbezogen wird, für gut erachtet u. zur Geneh- migung des Gemeinderathes gebracht werde. Gleichzeitig wurde beantragt
nachstehende Kundmachung. Laut gemeinderäthl. Beschluß vom 28. July d.J. wurde die erledigte Sekretärsstelle beim hiesigen Gemeindeamte mit dem Jahres- gehalte von 800 fl C.M. B.V. nebst anzuwei- sender freyen Wohnung im Gemeinde- hause u. bis dorthin eines jährl. Woh- nungszinsbeitrages von 100 fl C.M. B.V. der jedoch nach erfolgter Wohnungszu- weisung erlischt, keinenfalls in die s. Z. Pension einbezogen wird, bis zum Erscheinen eines neuen Gemein- degesetzes provisorisch zu besetzen angeordnet. Bewerber um diesen Dienstesposten haben ihre mit dem Nachweis über die zurückgelegten juridischen Stu- dien über die Befähigung zum politischen Richteramte belegten Gesuche bis 15. Septbr. d.J. bey der Gemeinde Vorstehung Steyr einzu- bringen, u. darin zugleich ihr Alter, ihren Stand, Religion, Nationalität u. Moralität, vollkommene Befähigung u. Kenntniß der Landessprache, ihr tadel- loses u. politisches Verhalten, sonsti- gen beigelegten Kenntniße u. all- fällige Dienstzeit legal auszuwei- sen, auch bestimmt darzuthun, ob und in welchem Grade sie mit einem hiesigen Gemeindebeamten verwandt oder verschwägert seyen. Ich stelle daher den Antrag I. Der Dienstesposten eines Se- kretärs ist bis zum Erschei- nen eines neuen Gemein- degesetzes provisorisch zu besetzen. Der Vize Bürgermeister erklärt:
nachstehende Kundmachung. Laut gemeinderäthl. Beschluß vom 28. July d.J. wurde die erledigte Sekretärsstelle beim hiesigen Gemeindeamte mit dem Jahresgehalte von 800 fl C.M. B.V. nebst anzuweisender freyen Wohnung im Gemeindehause u. bis dorthin eines jährl. Wohnungszinsbeitrages von 100 fl C.M. B.V. der jedoch nach erfolgter Wohnungszuweisung erlischt, keinenfalls in die s. Z. Pension einbezogen wird, bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen angeordnet. Bewerber um diesen Dienstesposten haben ihre mit dem Nachweis über die zurückgelegten juridischen Studien über die Befähigung zum politischen Richteramte belegten Gesuche bis 15. Septbr. d.J. bey der Gemeinde Vorstehung Steyr einzubringen, u. darin zugleich ihr Alter, ihren Stand, Religion, Nationalität u. Moralität, vollkommene Befähigung u. Kenntniß der Landessprache, ihr tadelloses u. politisches Verhalten, sonstigen beigelegten Kenntniße u. allfällige Dienstzeit legal auszuweisen, auch bestimmt darzuthun, ob und in welchem Grade sie mit einem hiesigen Gemeindebeamten verwandt oder verschwägert seyen. Ich stelle daher den Antrag I. Der Dienstesposten eines Sekretärs ist bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen. Der Vize Bürgermeister erklärt:
Ich bin für die definitive Besetzung bey der Überzeugung, daß die Gemeinde unter allen Verhältnißen eines Sekretärs mit der bezeichneten Eigenschaft bedarf, u. ein Provisorium die Competenz eines tüchtigen u. vollkommen entsprechenden Individuums hindann hält. Die übrigen Hr. Votanten sind mit dem Antrage des Hrrn. Bürgermeisters einverstanden, daher Beschluss per majora. II. Für den prov. angestellte Sekretär wird ein Gehalt von jährl. 800 fl C.M. nebst freyer Wohnung, in Gemeindehause, u. bis zum Bezug derselben ein jährl. Wohnungszinsbeitrag von 100 fl C.M., der jedoch nach erfolgter Wohnungszuweisung erlischt u. in die s. Z. Pension nicht einbezogen wird, bestimmt. Die Hrrn. Gem. Vögerl und Haratzmüller geben ihr Votum dahin ab, daß für den anzustellenden Sekretär wohl ein Gehalt von 800 fl C.M. jedoch ohne Zinsbeitrag oder Naturalquartier zugewiesen werden soll, während sich die übrigen Hr. Gemeinderäthe dem Antrage des H. Bürgermeisters anschließen daher Beschluss per majora. III. Es sey dieser Dienstesposten
Ich bin für die definitive Besetzung bey der Über- zeugung, daß die Gemeinde unter allen Verhältnißen eines Sekretärs mit der bezeichneten Eigenschaft be- darf, u. ein Provisorium die Competenz eines tüchti- gen u. vollkommen entspre- chenden Individuums hin- dann hält. Die übrigen Hr. Votanten sind mit dem Antrage des Hrrn. Bürgermeisters ein- verstanden, daher Beschluss per majora. II. Für den prov. angestellte Se- kretär wird ein Gehalt von jährl. 800 fl C.M. nebst frey- er Wohnung, in Gemeinde- hause, u. bis zum Bezug der- selben ein jährl. Wohnungs- zinsbeitrag von 100 fl C.M., der jedoch nach erfolgter Wohnungszuweisung er- lischt u. in die s. Z. Pension nicht einbezogen wird, bestimmt. Die Hrrn. Gem. Vögerl und Haratzmüller geben ihr Votum dahin ab, daß für den anzustellenden Sekretär wohl ein Gehalt von 800 fl C.M. jedoch ohne Zinsbeitrag oder Na- turalquartier zugewiesen werden soll, während sich die übrigen Hr. Gemeinderä- the dem Antrage des H. Bürgermeisters anschließen daher Beschluss per majora. III. Es sey dieser Dienstesposten
in der Wiener u. Linzer- zeitung öffentlich auszu- schreiben; Mit diesem Antrage sind sämmtl. Hr Votanten einverstan- den, daher Beschluss per unanimia. Hierauf wurde das Edict der Concursausschreibung vorgetragen, u. zugleich der Antrag gestellt. Es sey in Folge der Besetzung der Sekretärsstelle nothwendig den ganzen Status zu re- geln, und bey eintretten- den Veränderungen die weiters erfolgende Beset- zung nach diesem geregel- ten Status zu ordnen, des- sen Instandsetzung bey Zuweisung der Expeditors- stelle an den I. Kanzellisten u. die Besetzung der II. Kan- zellistenstelle gleichzeitig ins Leben zu tretten habe. Die fernere angedeutete Organisirung hat bey vor- kommender Stellenerledi- gung Platz zu greifen, ist jedoch bey Verfaßung des Präliminars pro 1856 zu berücksichtigen u. einzuschalten. Wurde einstimmig angenom- men und ist hierüber in Folge Erlaß der wohllöbl. k.k. Kreisbehörde vom 20. Juny d.J. Z. 4089 unter Anschluß eines Rathsprotokolls Ex- traktes Bericht zuer- statten. Nro. 2855, No. 3708 Dekret des k.k. Bezirksamtes vom 12. Juny 1855 Z. 4860 we- gen Stellung der nöthigen
in der Wiener u. Linzerzeitung öffentlich auszuschreiben; Mit diesem Antrage sind sämmtl. Hr Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia. Hierauf wurde das Edict der Concursausschreibung vorgetragen, u. zugleich der Antrag gestellt. Es sey in Folge der Besetzung der Sekretärsstelle nothwendig den ganzen Status zu regeln, und bey eintrettenden Veränderungen die weiters erfolgende Besetzung nach diesem geregelten Status zu ordnen, dessen Instandsetzung bey Zuweisung der Expeditorsstelle an den I. Kanzellisten u. die Besetzung der II. Kanzellistenstelle gleichzeitig ins Leben zu tretten habe. Die fernere angedeutete Organisirung hat bey vorkommender Stellenerledigung Platz zu greifen, ist jedoch bey Verfaßung des Präliminars pro 1856 zu berücksichtigen u. einzuschalten. Wurde einstimmig angenommen und ist hierüber in Folge Erlaß der wohllöbl. k.k. Kreisbehörde vom 20. Juny d.J. Z. 4089 unter Anschluß eines Rathsprotokolls Extraktes Bericht zuerstatten. Nro. 2855, No. 3708 Dekret des k.k. Bezirksamtes vom 12. Juny 1855 Z. 4860 wegen Stellung der nöthigen
Anträge über die Zahl und Bezüge der Polizeywachmannschaft, u. Relation des Distr. Aktuar Willner über die genannte Art der Regulirung der hiesigen Ortspolizeywache. Vortrag Um eine dem wirklichen Bedürfniße u. hiernach auch dem Auftrage der wohl. löbl. k.k. Kreisbehörde entsprechende Stadtpolizeywache herzustellen, glaubt das gemeinderäthl. Comite, daß allerdings die von dem Distr. Aktuar verfaßte u. auf Erfahrung gegründete Relation Z. 3708 im Allgemeinen als Basis der Regulirung angenommen werden könne. Hiernach werden nun 1 Wachtmeister, 1 Korporal, u. Gefangen Aufseher u. 6 Wachmänner vollkommen genügen, um die tägliche Strassenaufsicht wieder mit gehöriger Ablösung der Mannschaft pflegen, die Wohnpartheyen und Dienstbothen Überwachung nach Stadtvierteln eintheilen u. auch die Schubgänge wechselweise von einem Mann verrichten lassen zu können; besonders, da auch die Sorge getragen werden wird, daß die Mannschaft künftig nicht mehr zu Amtsdiener Verrichtungen verwendet werde. Übrigens wird angetragen, die jetzt vorhandenen Wachin-
Anträge über die Zahl und Bezüge der Polizeywachmann- schaft, u. Relation des Distr. Aktuar Willner über die genannte Art der Regu- lirung der hiesigen Orts- polizeywache. Vortrag Um eine dem wirklichen Bedürf- niße u. hiernach auch dem Auf- trage der wohl. löbl. k.k. Kreis- behörde entsprechende Stadtpoli- zeywache herzustellen, glaubt das gemeinderäthl. Comite, daß allerdings die von dem Distr. Aktuar verfaßte u. auf Erfah- rung gegründete Relation Z. 3708 im Allgemeinen als Basis der Regulirung an- genommen werden könne. Hiernach werden nun 1 Wacht- meister, 1 Korporal, u. Gefan- gen Aufseher u. 6 Wachmänner vollkommen genügen, um die tägliche Strassenaufsicht wieder mit gehöriger Ab- lösung der Mannschaft pfle- gen, die Wohnpartheyen und Dienstbothen Überwachung nach Stadtvierteln einthei- len u. auch die Schubgänge wechselweise von einem Mann verrichten lassen zu können; besonders, da auch die Sorge getragen werden wird, daß die Mannschaft künftig nicht mehr zu Amtsdiener Verrichtungen verwendet werde. Übrigens wird angetragen, die jetzt vorhandenen Wachin-
dividuen sämmtlich noch in ihrem Dienste zu belassen, aber die 2 minder entspre- chenden Wachmänner ernst- lich zu warnen, daß sie bey dem ersten künftig noch vorkommenden Falle einer Dienstes Kompromitirung oder Vernachlässigung die Entlassung zu gewärtigen haben. Die Stellen der 3 so- nach abgängigen Wachmän- ner sind sogleich nach der allerhöchsten Vorschrift mit ausgedienten k.k. Soldaten u. zwar bis zum Erscheinen der definitiven Gemeinde- Ordnung provisorisch zu besetzen; es wäre hiebey der ledige Stand als fortwäh- rende Bedingung des Dien- stes zu stellen, u. diese ledi- ge Mannschaft dann in ei- nem ebenerdigen Lokale des Rathhaus Gebäudes ka- sernmäßig zu bequar- tiren. Um endlich dem Polizeyper- sonale auch die unentbehr- liche Unabhängigkeit zu ver- schaffen, wird vorgeschla- gen, ihr Einkommen auf fol- gende Art zu reguliren und dann die Neujahrsbetel- ley u. alle sonstigen das polizeyliche Ansehen kompro- mitirenden Nebeneinkünf- te mit alleiniger Ausnah- me der außerhalb der Amtsverpflichtung liegen- den ganznächtigen Jahr-
dividuen sämmtlich noch in ihrem Dienste zu belassen, aber die 2 minder entsprechenden Wachmänner ernstlich zu warnen, daß sie bey dem ersten künftig noch vorkommenden Falle einer Dienstes Kompromitirung oder Vernachlässigung die Entlassung zu gewärtigen haben. Die Stellen der 3 sonach abgängigen Wachmänner sind sogleich nach der allerhöchsten Vorschrift mit ausgedienten k.k. Soldaten u. zwar bis zum Erscheinen der definitiven GemeindeOrdnung provisorisch zu besetzen; es wäre hiebey der ledige Stand als fortwährende Bedingung des Dienstes zu stellen, u. diese ledige Mannschaft dann in einem ebenerdigen Lokale des Rathhaus Gebäudes kasernmäßig zu bequartiren. Um endlich dem Polizeypersonale auch die unentbehrliche Unabhängigkeit zu verschaffen, wird vorgeschlagen, ihr Einkommen auf folgende Art zu reguliren und dann die Neujahrsbetelley u. alle sonstigen das polizeyliche Ansehen kompromitirenden Nebeneinkünfte mit alleiniger Ausnahme der außerhalb der Amtsverpflichtung liegenden ganznächtigen Jahr-
markts u. und Tanzmusikwachen, welche aber ämtlich zu taxiren wären, abzustellen. Da die Löhnung des Korporals u. Gefangenaufseher ohnehin erst im Jahre 1850 aus diesem Grunde auf den erhöhten Betrag von täglich 33 3/4 xr oder jährlich 205 fl C.M. gestellt worden ist; so wäre dieselbe auch ferners auf diesen Betrage zu belassen, und dagegen die des Wachtmeisters, welcher nur täglich 30 xr oder jährlich 183 fl C.M. beträgt, auf den obigen Betrag pr. 205 fl C.M. zu erhöhen; die Löhnung der Wachmänner aber mit täglich 24 xr C.M. oder jährlich 146 fl C.M. zu bestimmen; u. außerdem soll dem Wachpersonale wie bisher die ganze Montur nach dem k.k. Militär Monturs-Normale u. die freye Wohnung gebühren; die erhöhte Löhnung des bereits dienenden Personals hätte mit 1. September d.J. zu beginnen, u. soll dieselbe ebenfalls bis zum definitiven Gemeindegesetze nun als provisorisch zu gelten haben. Diese sonach erhöhten Löhnungen der 6 Polizeymänner würden jährlich nur um 52 fl mehr betragen, als jene der 8 Wachmänner vor 1850 betragen haben, u. die Erhöhung der Wachtmeisterslöhnung 22 fl C.M. Es wären daher die Stellen der 3 abgängigen Wachmänner sogleich
markts u. und Tanzmusikwa- chen, welche aber ämtlich zu taxiren wären, abzustellen. Da die Löhnung des Korporals u. Gefangenaufseher ohnehin erst im Jahre 1850 aus diesem Grunde auf den erhöhten Betrag von täglich 33 3/4 xr oder jähr- lich 205 fl C.M. gestellt worden ist; so wäre dieselbe auch fer- ners auf diesen Betrage zu belassen, und dagegen die des Wachtmeisters, welcher nur täglich 30 xr oder jährlich 183 fl C.M. beträgt, auf den obigen Be- trag pr. 205 fl C.M. zu erhöhen; die Löhnung der Wachmänner aber mit täglich 24 xr C.M. oder jähr- lich 146 fl C.M. zu bestimmen; u. außer- dem soll dem Wachpersona- le wie bisher die ganze Mon- tur nach dem k.k. Militär Monturs-Normale u. die freye Wohnung gebühren; die erhöhte Löhnung des be- reits dienenden Personals hätte mit 1. September d.J. zu beginnen, u. soll dieselbe ebenfalls bis zum definitiven Gemeindegesetze nun als pro- visorisch zu gelten haben. Diese sonach erhöhten Löhnun- gen der 6 Polizeymänner wür- den jährlich nur um 52 fl mehr betragen, als jene der 8 Wach- männer vor 1850 betragen ha- ben, u. die Erhöhung der Wacht- meisterslöhnung 22 fl C.M. Es wären daher die Stellen der 3 abgängigen Wachmänner sogleich
mittelst Edikt in den Linzer u. Wiener Zeitungen mit ei- nem Competenztermine bis 31. August d.J. auszuschreiben, u. eine unbescholtene Mora- lität, tadellos zurückgelegte Militärdienstzeit, lediger Stand, ein Alter nicht über 35 Jahre, dauerhafte Gesund- heit, u. eine solche Kentniß des Lesens u. Schreibens, daß der Mann dienstliche Relatio- nen und Anzeigen selbst zu machen im Stande ist, als Bedingungen des Dienstes zu stellen; das Kassaamt wäre mittelst Dekret zur Auszahlung der erhöhten Löhnung des Wachtmei- sters und der bereits die- nenden 3 Mann vom 1. Septbr. angefangen, und das städtische Bauamt ge- meinschäftlich mit dem Distr. Aktuar zur Ausmittlung eines Kasernzimmers für die 3 neuen ledigen Wach- männer u. dessen Einrich- tung nach dem Normale der k.k. Gendarmerie Mann- schaftzimmer zu beauftra- gen, worüber die Kosten- Anschläge vorzulegen wä- ren. Das Edikt würde nachstehend lauten: Edikt Vom Gemeinderathe der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr wird bekannt gemacht, daß hier die erledig-
mittelst Edikt in den Linzer u. Wiener Zeitungen mit einem Competenztermine bis 31. August d.J. auszuschreiben, u. eine unbescholtene Moralität, tadellos zurückgelegte Militärdienstzeit, lediger Stand, ein Alter nicht über 35 Jahre, dauerhafte Gesundheit, u. eine solche Kentniß des Lesens u. Schreibens, daß der Mann dienstliche Relationen und Anzeigen selbst zu machen im Stande ist, als Bedingungen des Dienstes zu stellen; das Kassaamt wäre mittelst Dekret zur Auszahlung der erhöhten Löhnung des Wachtmeisters und der bereits dienenden 3 Mann vom 1. Septbr. angefangen, und das städtische Bauamt gemeinschäftlich mit dem Distr. Aktuar zur Ausmittlung eines Kasernzimmers für die 3 neuen ledigen Wachmänner u. dessen Einrichtung nach dem Normale der k.k. Gendarmerie Mannschaftzimmer zu beauftragen, worüber die KostenAnschläge vorzulegen wären. Das Edikt würde nachstehend lauten: Edikt Vom Gemeinderathe der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr wird bekannt gemacht, daß hier die erledig-
ten Stellen von 3 städtischen Polizeywachmännern u. zwar bis zum Erscheinen des definitiven Gemeindegesetzes provisorisch wieder besetzt werden, womit der Genuß einer täglichen Löhnung von 24 xr C.M. der ganzen Montur nach dem k.k. Militär Monturs Normale u. freyer Wohnung verbunden ist, u. wozu nach allerhöchster Vorschrift vor allem ausgediente k.k. Soldaten berufen sind. Die Bewerber und diese Stellen haben ihre eigenhändig zu schreibenden u. gehörig zu belegenden Gesuche bis längstens 31. August d.J. im städtischen Gemeindeamte einzureichen, u. ihre unbescholtene Moralität tadellos zurückgelegte Militärdienstzeit, ledigen Stand, ein Alter nicht über 35 Jahre, dauerhafte Gesundheit und eine solche Kenntniß des Lesens und Schreibens, daß der Mann dienstliche Relationen u. Anzeigen selbst zu machen im Stande ist, nachzuweisen; u. wird noch bemerkt, daß der ledige Stand eine fortwährende Bedingung dieser Dienstposten bleibt. Mit diesem Antrage sind
ten Stellen von 3 städtischen Polizeywachmännern u. zwar bis zum Erscheinen des defi- nitiven Gemeindegesetzes provisorisch wieder besetzt werden, womit der Genuß einer täglichen Löhnung von 24 xr C.M. der ganzen Montur nach dem k.k. Mi- litär Monturs Normale u. freyer Wohnung ver- bunden ist, u. wozu nach allerhöchster Vorschrift vor allem ausgediente k.k. Sol- daten berufen sind. Die Bewerber und diese Stellen haben ihre eigenhän- dig zu schreibenden u. gehö- rig zu belegenden Gesuche bis längstens 31. August d.J. im städtischen Gemeindeamte einzureichen, u. ihre unbe- scholtene Moralität tadel- los zurückgelegte Militär- dienstzeit, ledigen Stand, ein Alter nicht über 35 Jahre, dauerhafte Gesundheit und eine solche Kenntniß des Le- sens und Schreibens, daß der Mann dienstliche Relatio- nen u. Anzeigen selbst zu machen im Stande ist, nach- zuweisen; u. wird noch be- merkt, daß der ledige Stand eine fortwährende Bedingung dieser Dienst- posten bleibt. Mit diesem Antrage sind
sämmtliche Hr. Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters mit dem Bemerken, daß die erhöhte Löhnung für die bereits die- nende Mannschaft gleichzeitig mit den Neueintretenden in Wirksamkeit zu treten habe; es ist sonach allso- gleich die Ausschreibung in den Wiener u. Linzerzei- tungsblättern zu veran- lassen, u. das Kassaamt wegen Bedachtname bey Verfassung des Prälimi- nars in Kenntniß zu set- zen. Gaffl M. Lechner A. Vögerl Amtmann Schriftführer
sämmtliche Hr. Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters mit dem Bemerken, daß die erhöhte Löhnung für die bereits dienende Mannschaft gleichzeitig mit den Neueintretenden in Wirksamkeit zu treten habe; es ist sonach allsogleich die Ausschreibung in den Wiener u. Linzerzeitungsblättern zu veranlassen, u. das Kassaamt wegen Bedachtname bey Verfassung des Präliminars in Kenntniß zu setzen. Gaffl M. Lechner A. Vögerl Amtmann Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2