wenn selbes auch nicht den Schran- ken paßirt, sondern nur die hiesige Gemeindegränze betritt, da der Umstand, daß der Schranken nicht unmittelbar am Gränzpunkte sich befin- det, keinen Grund zur Be- freyung von der Mauthge- bühr abgibt, wovon der Hr. Pfarrer zu St. Ulrich in Kenntniß zu setzen. No. 2101 Sign. des k.k. Bezksamts pcto Äußerung über die Beschwer- de des Mathias Reder we- gen Erlaßung der Zahlg. einer Haft u. Landgebühr für die in der Ortschaft Ort angehefteten Flöße. Ist die abverlangte Äuße- rung nunmehr an die k.k. Kreisbehörde zu erstatten. I. Section No. 3265 Sign. der k.k. Kreisbehörde über das Bestehen der offenen Miststätten des H. Roman v. Jäger u. Ignaz Haratzmüller. Ist an Roman v. Jäger u. Ig- natz Haratzmüller das De- kret des Inhalts zu erlassen, daß ersterer die Dünger- stätte binnen 14 Tagen, letzte- rer binnen 8 Tagen bey Ver- meidung eines Strafbetra- ges von 5 fl C.M. zu beseitigen. Übrigens an die k.k. Kreisbehör- de Bericht zu erstatten. Nro. 4540 Gesuch des Josef Aichinger in Verehelichungsbewilligg. mit Elisabeth Janick. Da nach den protokollarischen Erhebungen der betreffen- den Arbeitsgeber gleicher Beschäftigung der Verdienst
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