No. 2986 Dekret der k.k. Kreisbehörde dto. 20. Juny 1855 Z. 4089 um Veranlaßung zur Ausschreibung u. Besetzung der erledigten Sekretärsstelle. Vortrag In dem k.k. kreisämtl. Dekrete vom 20. Juny d.J. Z. 4089 womit in Folge h. Erlaßes, Ministeriums des Innern vom 8. Juny d.J. Z. 407 der übertragene Wirkungskreis der Stadtgemeinde wieder aufrecht zu verbleiben ausgesprochen ist wurde für die Handhabung des dem jeweiligen Bürgermeister eingeräumten Wirkungskreises der seit vorigen Jahre erledigte Posten eines Sekretärs ohne Verzug zu besetzen als eine unabweisliche Nothwendigkeit erkannt u. auf die Gewinnung eines für diesen Posten vollkommen befähigten Mannes Bedacht zu nehmen hingewiesen. Der Gemeinderath hat in diesem Sinne zur Besetzung dieser Stelle seine volle Anerkennung gezollt, u. ich erlaube mir nach § 22 der Geschäfts Ordnung v. 18. März 1851 Z. 1174 über die Regelung dieses Geschäftszweiges (resp. Besetzung desselben) meine auf mehrjährige Erfahrungen gestützten Ansichten den Vorschlag zu erstatten, u. darüber den Beschluß des Gemeinderathes einzuhohlen. Nach meiner Meinung dürfte
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