Ratsprotokoll vom 20. Juli 1855

anschlagen, die unaufschieb- bar in dem M. Jahre 1855/65 vor- genommen werden müssen. Diese Voranschläge sind bis 15. Septbr. d.J. vorzulegen, um nach Berathung derselben nach Thunlichkeit der Geld- kräfte u- der Nothwendigkeit in das Präliminar aufge- nommen zu werden. Der H. Insp. des Sondersiechen- hauses hat bey dieser Auf- nahme vorzüglich auch dar- auf zu achten, daß in die- sem Hause und Lokalität für Irrsinnige hergerich- tet werde, welche die gehö- rige Sicherheit biethet, so wie auch auf jene Vorrichtungen Bedacht genommen werden soll, welche nach dem Ermes- sen des Arztes zur Behand- lung der Irrsinnigen un- umgänglich erforderlich sind, demnach der Hr. Insp. Vögerl ermächtiget wird, den Stadtarzt Hr. Dr. Krako- witzer hiezu beizuziehen, wel- cher hievon zu verständigen ist. Mit diesem Antrage sind sämtl. Hrn. Gemeinderäthe einverstanden daher Beschluss pr. unanimia. Nach dem Antrage des Hrn. Referenten. Zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters No. 3655 Spezifischer Ausweis bezüg- lich der zu leistenden Zah- lungen von dem Ennsdorfer- schulhausbau behufs der Bedachtname zur Schaffung der Geldmittel. Dem H. Referenten der III. Section zur geeigneten Amts- handlung.

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