Ratsprotokoll vom 20. Juli 1855

anschlagen, die unaufschiebbar in dem M. Jahre 1855/65 vorgenommen werden müssen. Diese Voranschläge sind bis 15. Septbr. d.J. vorzulegen, um nach Berathung derselben nach Thunlichkeit der Geldkräfte u- der Nothwendigkeit in das Präliminar aufgenommen zu werden. Der H. Insp. des Sondersiechenhauses hat bey dieser Aufnahme vorzüglich auch darauf zu achten, daß in diesem Hause und Lokalität für Irrsinnige hergerichtet werde, welche die gehörige Sicherheit biethet, so wie auch auf jene Vorrichtungen Bedacht genommen werden soll, welche nach dem Ermessen des Arztes zur Behandlung der Irrsinnigen unumgänglich erforderlich sind, demnach der Hr. Insp. Vögerl ermächtiget wird, den Stadtarzt Hr. Dr. Krakowitzer hiezu beizuziehen, welcher hievon zu verständigen ist. Mit diesem Antrage sind sämtl. Hrn. Gemeinderäthe einverstanden daher Beschluss pr. unanimia. Nach dem Antrage des Hrn. Referenten. Zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters No. 3655 Spezifischer Ausweis bezüglich der zu leistenden Zahlungen von dem Ennsdorferschulhausbau behufs der Bedachtname zur Schaffung der Geldmittel. Dem H. Referenten der III. Sheacntidolnunzugr. geeigneten Amts-

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