bringung in die Irrenanstalt in Linz verlangen, so wird auf dieses Begehren dem H. Schöbl erinnert, daß eine unentgeldliche Aufnahme nur dann die Gemeinde treffen, u. von derselben bevorwortet werden kann, wenn die Armuth u. Zahlgsunfähigkeit der nächsten Verwandten des Frz. P. Fetzgruber mit den erforderlichen Zeugnißen nachgewiesen seyn wird. No. 3381 Erlaß der k.k. Kreisbehörde womit die Bewilligg. der beantragten Bauherstellungen resp. Heitzbarmachung der Kammern im Bürgerspitale bekannt gegeben wird. So dringend nothwendig auch die Heitzbarmachung der Kammern erscheinen möge, so muß ich doch bey dem jetzigen Vermögensstande u. den bevorstehenden Zahlungen bey diesem M. V. Fonde darauf antragen daß diese Bauherstellg. noch so lange aufgeschoben werde, bis es sich durch das beantragte u. bis zum September vorzulegende Präliminar herausstellt, daß dieselben ohne Beirrung der Pfründenvertheilung u. den h. Orts angeordneten Zahlungen ausgeführt werden kann, daher dieser Akt bezüglich der Aufnahme in den erwähnten Voranschlag u. Wieder-
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