k.k. Kreisbehörde mit Bericht vorzulegen. VI. Section No. 3422 Erlaß der k.k. Kreisbehörde womit das Gutachten über die Vertheilung u. Zuweisg. jener Schulgelder abgefor- dert wird, welche als Strafe des nachläßigen Schulbesu- ches eingehoben werden. Ist das abverlangte Gut- achten zu erstatten, daß die Hälfte der Strafgelder dem betreffenden Lehrer, die 2. Hälfte der Schulkonkurrenz. Nro. 3413 Note der geistl. Vogtey mit dem Gesuche des Leopold Kam- merhofer wegen Erbau- ung einer Familiengruft. Nach Einvernehmen der geistl. Vogtey der beiden Pfarrkirchen kann Ihnen die Bewilligung zur Er- bauung einer Familien- gruft nach dem vorgeleg- ten Plane mit 2 Epitaphien nicht bewilliget werden. Der Errichtung einer Fa- miliengruft in der gewöhn- lichen Größe u. einem Epi- taphium steht kein Hinder- niß entgegen, u. wird nach Vorlegung des verbes- serten Planes gegen die in Ihrem Gesuche gemach- ten Bedingniße u. gegen Erlag der üblichen Ta- xe 20 fl C.M. bey dem Kassa- amte bewilligt werden. Nro. 3392 Dasselbe Gesuch des Leopold Dögnfellner. Wird dem H. Gesuchsteller rathschlägig erinnert, daß die Errichtung einer Fami-
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