Ratsprotokoll vom 20. Juli 1855

in erster Instanz zu entscheiden mir obliegt, bedeutet, daß ich nach Einvernehmung des Gemeinderathes bey der bereits im öffentl. Interesse sichergestellten Holzausfuhr an der Enns u. den Betrieb eines seit ältesten Zeiten an diesen Erwerbszweig angewiesenen gleichnamigen Befugnißes nicht in der Lage bin, diesem Gesuche zu willfahren. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen bey der h. Statth. zu überreichen. Hievon sind der Besitzer des Hauses No. 191 u. das Polizeyamt auf Rubriken zu verständigen. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Hr. Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten. No. 3262 Kanzellist Amtmann überreicht die hieramts befindlichen Akten in Betreff der dem Josef Kemetmüller, Georg Hübinger u. Alois Wingert verliehenen Befugnißen. Da der Gemeinderath bey Entscheidung der Gesuche des Jos. Kemetmüller, Georg Hubinger um Verleihung einer persönlichen Lohnkutschergerechtsame, so wie der Gestattung des Betriebes der freyen Beschäftigung des Viktualienhandels an Alois Wingert einen durchaus ordnungs-

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