Die nach Abtreten der oberwähn- ten Mitglieder anwesenden H. Gemeinderäthe sind mit die- sem Antrage, da nach ihrer Ansicht ein Lokalbedarf nicht vorhanden ist, nicht einverstan- den, daher Beschluß per majora. In Folge Majoritätsbeschluß wird dem H. Bittsteller rath- schlägig bedeutet, daß seinem Gesuche um Verleihung einer personellen Wirthsgerecht- same keine Folge gegeben werden könne, nachdem bey dem Bestehen von 52 Wirthen u. 6 Bräuern ein Lokalbe- darf nicht erkannt werden kann. Hievon ist auch der Vorsteher der Wirthskommune u. das Polizeyamt auf Rubrik zu verständigen. No. 3163 Gesuch des Joh. Bachner um Verwendung wegen Erlan- gung eines Erwerbsteuer- scheines pcto den Betrieb der Maschinnägel Erzeugung. Dem Polizeyamte zur Er- hebung, ob gegen das Be- triebslokale resp. dessen Standpunkt in feuerpolizel. Hinsicht kein Anstand ob- waltet. No. 3173 Dekr. der k.k. Kreisbehörde mit dem genehmigten Bau- plane des Joh. Benninger pcto Errichtung einer Hausschmie- de. Um über die angeregte Zu- läßigkeit der Errichtung einer Hausschmiede zu ent- scheiden, ist es nöthig die Be- stimmung derselben genau zu kennen, es ist daher in Ermang-
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