Die nach Abtreten der oberwähnten Mitglieder anwesenden H. Gemeinderäthe sind mit diesem Antrage, da nach ihrer Ansicht ein Lokalbedarf nicht vorhanden ist, nicht einverstanden, daher Beschluß per majora. In Folge Majoritätsbeschluß wird dem H. Bittsteller rathschlägig bedeutet, daß seinem Gesuche um Verleihung einer personellen Wirthsgerechtsame keine Folge gegeben werden könne, nachdem bey dem Bestehen von 52 Wirthen u. 6 Bräuern ein Lokalbedarf nicht erkannt werden kann. Hievon ist auch der Vorsteher der Wirthskommune u. das Polizeyamt auf Rubrik zu verständigen. No. 3163 Gesuch des Joh. Bachner um Verwendung wegen Erlangung eines Erwerbsteuerscheines pcto den Betrieb der Maschinnägel Erzeugung. Dem Polizeyamte zur Erhebung, ob gegen das Betriebslokale resp. dessen Standpunkt in feuerpolizel. Hinsicht kein Anstand obwaltet. No. 3173 Dekr. der k.k. Kreisbehörde mit dem genehmigten Bauplane des Joh. Benninger pcto Errichtung einer Hausschmiede. Um über die angeregte Zuläßigkeit der Errichtung einer Hausschmiede zu entscheiden, ist es nöthig die Bestimmung derselben genau zu kennen, es ist daher in Ermang-
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