menden Umstaltungen. Da durch diese Bauführungen die innere Eintheilung der Haus- räume verändert u. die Haus- thür versetzt wird, u. also die Ertheilung der Bewilli- gung hiezu nach §. 1. Der Bauordnung im Amtsbe- reiche der wohllöbl. kk. Kreis- behörde liegt, so ist dieser Bauakt dahin vorzulegen mit Bericht. No. 3213. Augenscheins Protokoll über die von Josef Werndl zu er- richtende neue Poliererwerk- stätte in seinem erkauften Schleiferhause No. 201 bey der Steyr. Da diese beantragten Abän- derungen unbedeutend sind die äußere Form des Gebäu- des nicht verändert, keine neue Heitzung errichtet, son- dern bloß die im ersten Sto- cke bestehende Poliererwerk- stätte durch Wegbrechung der anstoßenden Küche und des kleinen Vorhauses erweitert u. dann durch eine Holzwand in 2 Werkstatträume abge- theilt wird, so ist nach dem §. 1 der ob der ens. Bauord- nung zu ertheilen; u. daher das Baugesuch Z. 3092 zu er- ledigen mit folgenden Bescheide Diese im Hause No. 201 bey der Steyr beantragte Erweiterung der im ersten Stücke befindli- chen Pollire mittelst Kassi- rung der anstoßenden Küche u. des kleinen Vorhauses u. de- ren sohinige Abtheilung in
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