menden Umstaltungen. Da durch diese Bauführungen die innere Eintheilung der Hausräume verändert u. die Hausthür versetzt wird, u. also die Ertheilung der Bewilligung hiezu nach §. 1. Der Bauordnung im Amtsbereiche der wohllöbl. kk. Kreisbehörde liegt, so ist dieser Bauakt dahin vorzulegen mit Bericht. No. 3213. Augenscheins Protokoll über die von Josef Werndl zu errichtende neue Poliererwerkstätte in seinem erkauften Schleiferhause No. 201 bey der Steyr. Da diese beantragten Abänderungen unbedeutend sind die äußere Form des Gebäudes nicht verändert, keine neue Heitzung errichtet, sondern bloß die im ersten Stocke bestehende Poliererwerkstätte durch Wegbrechung der anstoßenden Küche und des kleinen Vorhauses erweitert u. dann durch eine Holzwand in 2 Werkstatträume abgetheilt wird, so ist nach dem §. 1 der ob der ens. Bauordnung zu ertheilen; u. daher das Baugesuch Z. 3092 zu erledigen mit folgenden Bescheide Diese im Hause No. 201 bey der Steyr beantragte Erweiterung der im ersten Stücke befindlichen Pollire mittelst Kassirung der anstoßenden Küche u. des kleinen Vorhauses u. deren sohinige Abtheilung in
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