Ratsprotokoll vom 26. Juni 1855

den künftigen gegenseitigen Geschäftswirkungskreis u. keisbehördlicher Gutheißung die Kundmachung über die- se Wiederübernahme der früheren Amtsgeschäfte zu erlassen; dem Polizey- amte sind Abschriften des obigen kreisbehördl. Dekr. Z. 4089 u. der Beyla- gen b, c, d, f zum Behufe der sogleichen Vorrich- tung der aufgetrage- nen Geschäfts Übernah- me u. künftigen Befolgug. zuzustellen, u. ebenso hat auch das Vollzugs Bureau die Beylage a, so wie die Hr. R. Revident die Beilage e zur genauen Darnach- achtung in Abschrift zu erhalten. Übrigens ist das kreisbe- hördl. Dekret in der näch- sten Gemeinderathssit- zung vorzutragen um dann auch die anbefohle- nen Wiederbesetzung der erledigten Gemein- de Sekretärsstelle ein- leiten zu können. Nro. 3018 Dekr. der k.k. Kreisbehörde vom 22. Juny d.J. Z. 973 bezüg- lich der Vornahme der Er- werbsteuerRevision. Sind die Innungsvorsteher hier- zu einzuladen, u. von Mon- tag den 25. d.Mts. Vor- und Nachmittags angefangen vorzurufen; da die Feuer- arbeiter hierorts den

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