minderungsgesuche des Mathias Gansterer. Bey der stattfindenden Revision zu Handen der Coons.- glieder zur Benützung. Nro. 3035 Prot. mit. Joh. Diltsch pcto Gewerbsstörung der unbefugten Zimmer Mahlerey. Dem Hr. J. Diltsch bey der constatirten unbesteuerten Ausübung der Zimmermahlerey mittelst Dekret die Verwarnung für den ersten Fall mit dem Anhange zu bedeuten, daß ihm bey Wiederbetretung unnachsichtlich eine Geldstrafe zu Gunsten des Armenfondes aufgelegt würde. Hievon sind gleichzeitig der Beschwerdeführer Amtmann u. das Polizeyamt zur Benehmungswissenschaft auf Rubriken zu verständigen. VI. Section No. 2982 Ernst u. A. Schindler zergliedern u. beweisen, daß der abschlägige Bescheid bezüglich der angesuchten Einstellung nicht begründet sey, fordern nach den ihnen gesetzlich zustehenden Rechte die Aufhebung jedes weiteren Executionsverfahrens, u. verwahren sich deßhalb gegen jeden jeden ihnen allenfalls hieraus erwachsenden Schadens. Ist an Ernest u. Anna Schindler das Dekret des Inhalts hinauszugeben, daß der Gemeinderath durchaus keine Veranlaßung fand, von dem früheren Bescheide dto. 5. Juny d.J.
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