gen. Nachdem sich der Hr. Reder zur Überlaßung des vorbehaltenen Baumateriale nicht herbeygelassen hat, so ist der H. Wittigschlager zu beauftragen, dem jeweiligen Bauunternehmer das angesetzte Quantum Baustein (15 Kub. Klftr.) von dem städt. Steinvorrath beyzustellen. Das Kassaamt erhält sodann die Weisung die Vorschreibung zu pflegen: 200 fl an Joh. Simader u. 200 fl Wolf. Fichtl pr. Ultimo Xber 1856 u. an letztgenannten weiteren 300 fl pr. May 1857 als Entschädiggs.- beträge zu berichtigen u. selbe ins Präliminar 1856 & 1857 gehörig einzuschalten. Hievon ist Hr. Wittigschlager u. das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen. I. Section Nro. 2865 Protokoll mit dem Viertelmeister Johann Haller pcto Entlaßung des Nachtwächters Josef Wagner u. Aufstellung des Franz Maxwald als solchen. Wird der Antrag des Viertelmeisters Haller genehmigt, u. Josef Wagner von der Stelle eines Nachtwächters enthoben, u. hiefür Franz Maxwald aufgestellt, welcher unter Anschluß der Instruktion mit Dekret, dann
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