Ratsprotokoll vom 19. Juni 1855

Plersch u. dem Auftrage bezüglich der Erbseinsetzung des Armeninstitutes u. der Einbringung der frommen Legate die geeigneten Schritte einzuleiten. Gemäß diesem Erlaße ist bey dem Umstande, als die vorhandene Baarschaft u. der übrige Nachlaß des Hrn. Stadtpfarrers kaum zur Bestreitung der nothwendig erachteten Bauauslagen ausreichen dürfte, von Seite des hiesigen Armeninstitutes eine bedingte Erbserklärung bey der Abhandlungsbehörde zu überreichen. Bezüglich der frommen Legate ist das Institut der barmh. Schwestern, der Ausschuß der hiesigen Kinderbewahranstalt, der Gesellen-Vinzenzius u. Frauenverein unter Bekanntgebung der § des Testaments mittelst Abschrift dieser Paragraphe mit Dekret zu verständigen, u. dieselben anzuweisen, ihr Interesse wahrzunehmen. Übrigens wird auch der Gemeinderath dafür sorgen, daß diese Legate ihrer Bestimmung zugeführt werden, wozu die Kanzley beauftragt wird, das nöthige zu veranlassen, u. die gebührende Anmeldung bey dem betref-

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