Ratsprotokoll vom 12. Juni 1855

b. Die Wegschaffung und Wegbrechung der bezeich- neten Gegenstande seyen auf Kosten der Gemeinde zu besorgen, u. die verwend- baren Gegenstände zur Verfügung u. richtigen Ver- wendung des Bauunter- nehmers zu stellen, und das Geeignete hiernach ein- zuleiten. Beschluss. Es sey dieser Bau im öf- fentlichen Wege einer Li- zitation auszubiethen. Nachdem jedoch erklärt wur- de, daß Benninger diese Bedingniße nur stellte wenn keine Lizitation aus- geschrieben werde, so wurde sich dahin geeinigt dem Hrn. Benninger alles Materiale mit Inbegriff jenem, welches vom Ab- bruch des Thurmgebäudes gewonnen wurde, u. auf dem Schulplatze aufge- schlichtet liegt, zu über- nehmen hätte, somit der selbe hierüber neuer- dings zu Protokoll zu ver- nehmen sey, um in die- ser Beziehung u. der Zah- lungstermine in Ord- nung zu kommen, welches Pretokoll zur Vorlage zu

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