Ratsprotokoll vom 12. Juni 1855

Ferners sind bey Abbrechung des alten Schulgebäudes die Verwendung des vorhandenen Maurermaterials, Zimmermanns u Schloßermaterials einbezogen. Bey dem Mauermateriale wird sich meines Erachtens nichts machen lassen, wohl aber bey jenem des Schlosser-, Zimmer- mann- u Hafnermaterials. In den Gebäuden befinden sich Fenster, Thüren etc. Fen- sterkörbe etc. worunter manches brauchbar ist, vie- les zu nichts verwendet wer- den könne, u. meistens ver- schleppt wird. Nachdem binnen 8 Tagen die sämmtl Lokalitäten geräumt werden, das ganze Gebäude nun leer gestellt seyn wird, so frägt sich, ob der Gemeinde- rath gewillt sey, die Wegschaf- fung der vorerwähnten Ge- genstände u. Wegbrechung des Dachstuhles, der Holzhütte, Fen- stergitter, Öfen u.s.w. auf sei- ne Kosten vorzunehmen, die brauchbaren Gegenstände in sichere Verwahrung zu neh- men, um sie bey Bedarf in Verwendung bringen zu können. Welcher Antrag, wenn er genehmigt wird, ebenfalls in den Bauamtsbericht ein- zuschalten seyn dürfte. Der Gemeinderath hat dem- nach über meine beyden Anträge abzustimmen. a. Es seyen die Bedingniße des Hr. Maurermeister Ben- ninger anzunehmen.

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