Ferners sind bey Abbrechung des alten Schulgebäudes die Verwendung des vorhandenen Maurermaterials, Zimmermanns u Schloßermaterials einbezogen. Bey dem Mauermateriale wird sich meines Erachtens nichts machen lassen, wohl aber bey jenem des Schlosser-, Zimmermann- u Hafnermaterials. In den Gebäuden befinden sich Fenster, Thüren etc. Fensterkörbe etc. worunter manches brauchbar ist, vieles zu nichts verwendet werden könne, u. meistens verschleppt wird. Nachdem binnen 8 Tagen die sämmtl Lokalitäten geräumt werden, das ganze Gebäude nun leer gestellt seyn wird, so frägt sich, ob der Gemeinderath gewillt sey, die Wegschaffung der vorerwähnten Gegenstände u. Wegbrechung des Dachstuhles, der Holzhütte, Fenstergitter, Öfen u.s.w. auf seine Kosten vorzunehmen, die brauchbaren Gegenstände in sichere Verwahrung zu nehmen, um sie bey Bedarf in Verwendung bringen zu können. Welcher Antrag, wenn er genehmigt wird, ebenfalls in den Bauamtsbericht einzuschalten seyn dürfte. Der Gemeinderath hat demnach über meine beyden Anträge abzustimmen. a. Es seyen die Bedingniße des Hr. Maurermeister Benninger anzunehmen.
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