No. 2167 Gesuch der Krackowitzer'schen Erben um Bekantgebung der Bewilligung, auf welche sich der Zahlungsauftrag der Stadtgemeinde Steyr gründet. Mit Erlaß des h. k.k. Ministeriums des Innern v. 11. Juny 1853 Z. 11460 wurde der Stadtgemeinde Steyr der Fortbezug des Laudemiums u. Mortuariums u. zwar bis zum Schluße des Verwaltungsjahres 1853 zugestanden. Nachdem nun Frau Anna Krakowitzer am 27. August 1852 verstorben, das Mortuar immer sowohl vom beweglichen als unbeweglichen Vermögen aller verstorbenen Bewohner des Stadtgebiethes entrichtet werden mußte, u. daß Verhältniß hinsichtlich des Mortuarsbezuges dieser Stadtgemeinde überhaupt ein exceptionelles, endlich der angefochtene Gemeinderaths Beschluß v. 8. Aug. 1853 Z. 3418 den Bestimmungen der §§ 76 & 80 des Gemeinde Statuts der Stadt Steyr gemäß gefaßt wurde, so ist die angebrachte Einsprache unrichtig, und unterliegt es keinen Zweifel, daß dieselbe im Rechte ist, wovon dieselben rathschlägig zu verständigen. No. 2334 Gesuch der Nachtwächter und gnädige Bewilligung der Erhöhung ihrer Bezüge. Da nach der gepflogenen Erhebung die Bezüge für die Nachtwache von den Bittstellern ohnehin nicht gleichförmig erhoben, u. von einigen
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