werden, weil es nicht wahr ist, daß durch den Lizitations Er- lös um das Haus No. 71 in Aichet sammt Papiererwiese pr. 10.421 fl die ganze Forderung des Mild. Versorggsfondes pr. 8000 fl C.M. sammt allen ausständigen Zinsen zur vollen Zahlung gelange. Diese Behauptung wäre allenfalls nur dann richtig, wenn das ganze Stif- tungskapital pr. 8000 fl bey dem Hause No. 71 in Aichet sammt Papiererwiese auf dem ersten Satze stände. Da aber nur daselbst 4500 fl 1mo loco versichert sind, u. sodan an- dere beträchtliche Kapita- lien nachfolgen, welche die Priorität vor dem im Exe- cutionszuge eingetragene Gesammtkapitale pr. 8000 fl C.M. genießen, der Gemeinde- rath aber sich auf keinen Fall in die Beurtheilung der Frage einlassen kann, ob das eine oder andere der aufscheinenden Satzka- pitalien indebite haften so kann die vollständige Zahlung des Stiftungskapitals sammt Zinsen, Gerichts u. Exe- kutionskosten mit voller gesetzlicher Sicherheit nur dann erzielt werden, wenn die Execution auch an den übrigen verpfändeten Realitäten fortgesetzt wird. Es kann sich ferner der Gemeinderath, wie er selbst einleuchtet, gegen- über der hohen Statthalterey nicht der Verantwortlich- keit aussetzen, durch eine
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