Ratsprotokoll vom 5. Juni 1855

werden, weil es nicht wahr ist, daß durch den Lizitations Erlös um das Haus No. 71 in Aichet sammt Papiererwiese pr. 10.421 fl die ganze Forderung des Mild. Versorggsfondes pr. 8000 fl C.M. sammt allen ausständigen Zinsen zur vollen Zahlung gelange. Diese Behauptung wäre allenfalls nur dann richtig, wenn das ganze Stiftungskapital pr. 8000 fl bey dem Hause No. 71 in Aichet sammt Papiererwiese auf dem ersten Satze stände. Da aber nur daselbst 4500 fl 1mo loco versichert sind, u. sodan andere beträchtliche Kapitalien nachfolgen, welche die Priorität vor dem im Executionszuge eingetragene Gesammtkapitale pr. 8000 fl C.M. genießen, der Gemeinderath aber sich auf keinen Fall in die Beurtheilung der Frage einlassen kann, ob das eine oder andere der aufscheinenden Satzkapitalien indebite haften so kann die vollständige Zahlung des Stiftungskapitals sammt Zinsen, Gerichts u. Exekutionskosten mit voller gesetzlicher Sicherheit nur dann erzielt werden, wenn die Execution auch an den übrigen verpfändeten Realitäten fortgesetzt wird. Es kann sich ferner der Gemeinderath, wie er selbst einleuchtet, gegenüber der hohen Statthalterey nicht der Verantwortlichkeit aussetzen, durch eine

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