Ratsprotokoll vom 31. Mai 1855

unternehmer resp. die Gemeinde vorerst wisse, ob sich von Seite der Privaten, im vorliegenden Falle das hochw. Pfarramt zu St Michael als geistl. Vogtey, u. die bey Auf- hebung der Steyrabfahrt nächst der Brücke betheiligten keine Hinderniße entgegen stellen, u. es muß die Frage über die Anspruchsnahme des Fondes zur Bestreitung des Kostenaufwan- des durch reifliche Erwägung sichergestellt seyn. Nach der Ge- schäftsordnung ist es Sache des Berichterstatters unter der Au- torität des Herrn Bürgermei- sters alle Vorerhebungen zu pflegen, u. den Gegenstand mit oder ohne Motivirung schrift- lich ausgearbeitet unter voller Beachtung der vorausgegange- nen Beschlüße, u. des sämmtlichen aktenmäßigen Verhandlungs- ganges vollkommen spruchreif vor dem Gemeinderath zu brin- gen, der mir in solcher Weise in die Lage versetzt wird, auf eine positive Vorlage endgiltig abzustimmen. Durch diese in der Praxis gerechtfertigten u. vor- gezeichnete Form wird es mög- lich ein Sitzungsprotokoll wahr- heitsgetreu abzufaßen. Dagegen wurde in der vorletz- ten Sitzung ein Bericht an das löbl. II. Bezirksamt in Vorschlag ge- bracht u. angenommen, worin die Gemeinde sich auf das Zeug-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2