unternehmer resp. die Gemeinde vorerst wisse, ob sich von Seite der Privaten, im vorliegenden Falle das hochw. Pfarramt zu St Michael als geistl. Vogtey, u. die bey Auf- hebung der Steyrabfahrt nächst der Brücke betheiligten keine Hinderniße entgegen stellen, u. es muß die Frage über die Anspruchsnahme des Fondes zur Bestreitung des Kostenaufwan- des durch reifliche Erwägung sichergestellt seyn. Nach der Ge- schäftsordnung ist es Sache des Berichterstatters unter der Au- torität des Herrn Bürgermei- sters alle Vorerhebungen zu pflegen, u. den Gegenstand mit oder ohne Motivirung schrift- lich ausgearbeitet unter voller Beachtung der vorausgegange- nen Beschlüße, u. des sämmtlichen aktenmäßigen Verhandlungs- ganges vollkommen spruchreif vor dem Gemeinderath zu brin- gen, der mir in solcher Weise in die Lage versetzt wird, auf eine positive Vorlage endgiltig abzustimmen. Durch diese in der Praxis gerechtfertigten u. vor- gezeichnete Form wird es mög- lich ein Sitzungsprotokoll wahr- heitsgetreu abzufaßen. Dagegen wurde in der vorletz- ten Sitzung ein Bericht an das löbl. II. Bezirksamt in Vorschlag ge- bracht u. angenommen, worin die Gemeinde sich auf das Zeug-
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