unternehmer resp. die Gemeinde vorerst wisse, ob sich von Seite der Privaten, im vorliegenden Falle das hochw. Pfarramt zu St Michael als geistl. Vogtey, u. die bey Aufhebung der Steyrabfahrt nächst der Brücke betheiligten keine Hinderniße entgegen stellen, u. es muß die Frage über die Anspruchsnahme des Fondes zur Bestreitung des Kostenaufwandes durch reifliche Erwägung sichergestellt seyn. Nach der Geschäftsordnung ist es Sache des Berichterstatters unter der Autorität des Herrn Bürgermeisters alle Vorerhebungen zu pflegen, u. den Gegenstand mit oder ohne Motivirung schriftlich ausgearbeitet unter voller Beachtung der vorausgegangenen Beschlüße, u. des sämmtlichen aktenmäßigen Verhandlungsganges vollkommen spruchreif vor dem Gemeinderath zu bringen, der mir in solcher Weise in die Lage versetzt wird, auf eine positive Vorlage endgiltig abzustimmen. Durch diese in der Praxis gerechtfertigten u. vorgezeichnete Form wird es möglich ein Sitzungsprotokoll wahrheitsgetreu abzufaßen. Dagegen wurde in der vorletzten Sitzung ein Bericht an das löbl. II. Bezirksamt in Vorschlag gebracht u. angenommen, worin die Gemeinde sich auf das Zeug-
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