Ratsprotokoll vom 31. Mai 1855

ad 3 Daß die Angriffsnahme die- ser Bauten nur möglich u. ausführbar sey, wenn in dem Tittel der der Gemein- de dieserwegen auferleg- ten Verpflichtung die zur Bedeckung des Kosten aufwandes erforderliche Summe sichergestellt sey. Einhelliger Beschluß nach dem gestellten Antrage. ad 4 an die h. Statthalterey eine besondere ergebenste Petition gerichtet werde, daß das Mauthgefäll, wel- ches gegenüber den Anfor- derungen der Neuzeit zur Dekung der Auslagen nicht ausreicht, gleich ei- ner zur Zeit des Magistrats lange andauernden und h. Orts genehmigten Perio- de durch Aufschlag eines Kreuzers pr Pferd erhöht werden dürfe. Wurde gleichfalls einstim- mig angenommen. Im Verlaufe der Diskusion wur- de weiters der Antrag gestellt, daß bey dem Umstande, als diese Strassenregulirung zugleich im Interesse des Ärars in Hinsicht der Verbindung u Fortsetzung der Linz Gmundner Kommerzial- strasse geführt wird, sich in einem wohlbegründetem Gesuche seine Er- langung eines Kostenbetrages aus dem Straßen oder Landesfon- des verwendet werden möchte. Einhelliger Beschluß. Es sey eine wohlbegründete Petition wegen Erlangung eines entsprechenden Beitrages aus dem Strassen- od. Landesfond

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