Ratsprotokoll vom 31. Mai 1855

2. Daß diese Regulirung nach Maßgabe der hiebey Betheiligten u berücksichtigten Privatansprüche modifizirt werden könne u. bey den erhobenen Einsprüchen von den dießfalls erfließenden höhern Entscheidungen abhängig gemacht werde. 3. Daß die Angriffnahme dieser Bauten nur möglich u. ausführbar sey, wen in dem Titel der der Gemeinde dieserwegen auferlegten Verpflichtung die zur Bedeckung des Kostenaufwandes erforderliche Summe sichergestellt sey, daher 4. an die hohe Statthalterey eine besondere ergebenste Petition gerichtet werde, daß das Mauthgefäll, welches gegenüber den Anforderungen der Neuzeit zur Deckung der Auslagen nicht ausreicht, gleich einer zur Zeit des Magistrate lange andauernden u. h. Ort genehmigten Periode durch Aufschlag eines Kreuzers pr Pferd erhöht werden dürfe. Im Falle der Verwerfung dieser Antrage bitte ich die selben als mein Votum seperatum in das heutige Protokoll aufzunehmen. Nachdem diese Anträge zufolge §. 15 der Geschäfts-Ordnung dem Hrn. Bürgermeister übergeben worden waren, wurden

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