Ratsprotokoll vom 31. Mai 1855

niß der hiesigen Stellfuhreninhaber berufend, den klaglosen Zustand des Spitalberges zu beweisen sucht, und diese Strassenverbesserung aus finanziellen Rucksichten ablehnen will. Gleichzeitig hat sie aber die Nivellirung u. Vernehmung der Interessenten angeordnet. Dieser Vorgang ist in Widerspruch mit den früheren Beschlüssen des Gemeinderathes, welche ausdrücklich die möglichste u. erschöpfendste Verbesserung des Spitalberges zum Zwecke hatten, bisher aber wie schon gesagt, nur halb zur Ausführung gelangten. Hiedurch wurde der jüngste Erlaß des Bezirksamtes bedauerlicher Weise herbeygeführt, u. nachträglich die zwangsweise Bauführung durch die kk Kreisbehörde der Gemeinde angedroht. Ich bin es überzeugt daß dem Gemeinderathe die Absicht ferne liegt, den h. Behörden ohne stichhaltiger Begründung mit bloßen Temporisiren unfruchtbar entgegen zu tretten, u. stelle im vollen Vertrauen auf die Gerechtigkeit u. billige Berücksichtigung die folgenden Anträge. Der Gemeinderath beschließt, daß die Regulirung des Strassenzuges nächst dem Spitalberge im Sinne des h. Statth. Erlaßes als durch polizeiliche Rücksichten gebothen durchzuführen sey.

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