niß der hiesigen Stellfuhrenin- haber berufend, den klaglosen Zustand des Spitalberges zu be- weisen sucht, und diese Strassen- verbesserung aus finanziel- len Rucksichten ablehnen will. Gleichzeitig hat sie aber die Ni- vellirung u. Vernehmung der Interessenten angeordnet. Dieser Vorgang ist in Wider- spruch mit den früheren Beschlüs- sen des Gemeinderathes, welche ausdrücklich die möglichste u. erschöpfendste Verbesserung des Spitalberges zum Zwecke hatten, bisher aber wie schon gesagt, nur halb zur Ausfüh- rung gelangten. Hiedurch wur- de der jüngste Erlaß des Be- zirksamtes bedauerlicher Weise herbeygeführt, u. nach- träglich die zwangsweise Bau- führung durch die kk Kreisbe- hörde der Gemeinde angedroht. Ich bin es überzeugt daß dem Gemeinderathe die Absicht fer- ne liegt, den h. Behörden ohne stichhaltiger Begründung mit bloßen Temporisiren unfrucht- bar entgegen zu tretten, u. stelle im vollen Vertrauen auf die Gerechtigkeit u. billi- ge Berücksichtigung die fol- genden Anträge. Der Gemeinderath beschließt, daß die Regulirung des Stras- senzuges nächst dem Spitalber- ge im Sinne des h. Statth. Erlaßes als durch polizeiliche Rücksichten gebothen durchzuführen sey.
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